Approbation beantragen mit einem Abschluss aus einem Drittstaat

Wichtige Information

Umzug des PQZ Hessen

Aufgrund des Umzugs von Marburg nach Cölbe ist das PQZ Hessen vom 13. bis 19. August 2026 nur eingeschränkt erreichbar.

Vom 14. bis einschließlich 17. August 2026 ist das PQZ Hessen voraussichtlich weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar. In diesem Zeitraum kann es zudem zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anliegen kommen.

Telefonnummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.

Ab dem 17. August 2026 lautet die neue Anschrift:

Pflegequalifizierungszentrum Hessen (PQZ)
Lahnstraße 14
35091 Cölbe

Ab dem 20. August 2026 ist das PQZ Hessen wieder wie gewohnt erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Antragstellung ist nur auf schriftlichen Antrag und nicht per E-Mail möglich. 

Alle Erstanträge auf Approbation oder Berufserlaubnis in Hessen für Antragstellende aus Nicht-EU-Staaten werden seit dem 1. April 2025 zunächst vom Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) Hessen gesichtet.

Schicken Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen bitte an folgende Anschrift:

Pflegequalifizierungszentrum Hessen
Team akademische Heilberufe
Zu den Sandbeeten 5
35043 Marburg

Online-Sprechstunde

Das PQZ Hessen und das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege laden Personen aus Drittstaaten zu einer Online-Informationsveranstaltung zum Approbationsverfahren in Hessen ein.

Wichtiger Hinweis: Zu bereits laufenden Verfahren und zum jeweiligen Bearbeitungsstand können in der Veranstaltung keine Auskünfte erteilt werden.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Personen, die noch keinen Antrag gestellt haben. Die Informationen können gerne an Interessierte weitergegeben werden.

Ihre Ansprechpartner in dieser Veranstaltung sind: Dr. Dieter Laux, Stefan Hagen und Eva Zimmermann