Approbation beantragen mit einem Abschluss aus einem Drittstaat

Die Antragstellung ist nur auf schriftlichen Antrag und nicht per E-Mail möglich. 

Alle Erstanträge auf Approbation oder Berufserlaubnis in Hessen für Antragstellende aus Nicht-EU-Staaten werden seit dem 1. April 2025 zunächst vom Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) Hessen gesichtet.

Schicken Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen bitte an folgende Anschrift:

Pflegequalifizierungszentrum Hessen
Team akademische Heilberufe
Zu den Sandbeeten 5
35043 Marburg

Online informieren

Das PQZ Hessen und das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege laden Personen aus Drittstaaten zu einer Online-Informationsveranstaltung zum Approbationsverfahren in Hessen ein.

Wichtiger Hinweis: Zu bereits laufenden Verfahren und zum jeweiligen Bearbeitungsstand können in der Veranstaltung keine Auskünfte erteilt werden.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Personen, die noch keinen Antrag gestellt haben. Die Informationen können gerne an Interessierte weitergegeben werden. 

Ihre Ansprechpartner in dieser Veranstaltung sind: Dr. Dieter Laux, Stefan Hagen und Eva Zimmermann