Ärztin mit Handschuhen und Maske, die eine Spritze aufzieht

Impfen

Zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten sind neben guter Hygiene vor allem Schutzimpfungen wichtig. Impfungen gehören zu den wirksamsten und kostengünstigsten medizinischen Maßnahmen. Sie schützen vor bestimmten Erregern und schweren Krankheitsverläufen und sie tragen dazu bei, Krebserkrankungen (wie HPV) zu verhindern bzw. zu reduzieren. Ein weiteres Ziel ist die Herdenimmunität: Wenn viele Menschen geimpft sind, schützt das auch jene, die sich aus verschiedenen Gründen nicht impfen lassen können.

Deshalb ist es besonders wichtig, die Bevölkerung über den Nutzen von Schutzimpfungen zu informieren und die Impfbereitschaft zu erhöhen. Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) informiert daher im Rahmen der Kampagne „Firewall für den Körper“ zu Themen rund um Impfungen, Immunisierung, Gemeinschaftsschutz und die Gefahren schwerwiegender Infektionskrankheiten.

Masernschutzgesetz
 

Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ schützt vor allem Neugeborene und Kinder vor einer Maserninfektion. Es gilt seit dem 1. März 2020. Betroffen sind Menschen, die nach 1970 geborene wurden, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder dort oder in einer medizinischen Einrichtung tätig sind. Zentraler Aspekt des Gesetzes ist der verpflichtende Nachweis eines Impfschutzes gegen Masern. Wer keine  ausreichenden Masernschutz-Nachweis vorlegt, darf in den betroffenen Einrichtungen nicht arbeiten oder betreut werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.masernschutz.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

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