Apotheker räumen Regale in Apotheke ein

Apotheken

Apotheken werden regelmäßig behördlich überwacht

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Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege erteilt Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken und überwacht die rund 1.400 hessischen Apotheken durch regelmäßige Inspektionen. Hierbei wird die Einhaltung der Vorschriften auf den Gebieten des Apothekenwesens, des Verkehrs mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln und der Heilmittelwerbung kontrolliert. Bei Verstößen erfolgen Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechts.

Besondere Tätigkeiten von Apotheken wie Versandhandel oder Versorgung von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und Heimen sind an weitergehende Voraussetzungen geknüpft und erfordern gesonderte Genehmigungen. Standard-Musterverträge zur Heim- oder Krankenhausversorgung sind bei den Apotheken-Fachverlagen erhältlich.

Neu: Online-Antragstellung

Für die Antragstellung im Apothekenbereich stehen Ihnen ab sofort Onlineanträge zur Verfügung.

Link zu den Online-AnträgenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Für standesrechtliche Angelegenheiten der Apotheker sowie Angelegenheiten der Dienstbereitschaft (Notdienst) ist die Landesapothekerkammer Hessen zuständig.

Die nachstehenden Downloads enthalten Informationen für Antragsteller und zu Fragen des laufenden Apothekenbetriebs.

Downloads

Hier finden Sie Downloads zu verschiedenen Themen in Apotheken.

Allgemeinverfügungen

COVID-19-Impfstoffe u.a.

Hier finden Sie die Allgemeinverfügungen des Pharmaziebereichs (u.a. zu COVID-19-Impfstoffen)

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