Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege erteilt Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken und überwacht die rund 1.300 hessischen Apotheken durch regelmäßige Inspektionen. Hierbei wird die Einhaltung der Vorschriften auf den Gebieten des Apothekenwesens, des Verkehrs mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln und der Heilmittelwerbung kontrolliert. Bei Verstößen erfolgen Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechts.
Besondere Tätigkeiten von Apotheken wie Versandhandel oder Versorgung von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und Heimen sind an weitergehende Voraussetzungen geknüpft und erfordern gesonderte Genehmigungen. Standard-Musterverträge zur Heim- oder Krankenhausversorgung sind bei den Apotheken-Fachverlagen erhältlich.
Für standesrechtliche Angelegenheiten der Apotheker sowie Angelegenheiten der Dienstbereitschaft (Notdienst) ist die Landesapothekerkammer HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster zuständig.
Die nachstehenden Downloads enthalten Informationen für Antragsteller und zu Fragen des laufenden Apothekenbetriebs.