Apotheker räumen Regale in Apotheke ein

Apotheken

Apotheken werden regelmäßig behördlich überwacht

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege erteilt Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken und überwacht die rund 1.400 hessischen Apotheken durch regelmäßige Inspektionen. Hierbei wird die Einhaltung der Vorschriften auf den Gebieten des Apothekenwesens, des Verkehrs mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln und der Heilmittelwerbung kontrolliert. Bei Verstößen erfolgen Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechts.

Besondere Tätigkeiten von Apotheken wie Versandhandel oder Versorgung von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und Heimen sind an weitergehende Voraussetzungen geknüpft und erfordern gesonderte Genehmigungen. Standard-Musterverträge zur Heim- oder Krankenhausversorgung sind bei den Apotheken-Fachverlagen erhältlich.

Für standesrechtliche Angelegenheiten der Apotheker sowie Angelegenheiten der Dienstbereitschaft (Notdienst) ist die Landesapothekerkammer HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster zuständig.

Die nachstehenden Downloads enthalten Informationen für Antragsteller und zu Fragen des laufenden Apothekenbetriebs.

Service

Onlineanträge Apotheken

Folgende Anträge können Sie unkompliziert auf unserem Onlineportal stellen:

  • Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke
  • Antrag zur Änderung einer Betriebserlaubnis
  • Antrag Versandhandelserlaubnis
  • Antrag Genehmigung Heimversorgungsvertrag
  • Antrag Genehmigung Krankenhausversorgungsvertrag
  • Antrag Genehmigung Verwaltung

Hier geht es zur online AntragstellungÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Downloads

Hier finden Sie Downloads zu verschiedenen Themen in Apotheken.

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