Karriereleiter an der sich ein Mann festhält

Auslandsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

„Certificate of good standing“

Wenn Sie im Ausland in einem Gesundheitsfachberuf (Hebamme, Entbindungspfleger, Physiotherapeut/in, Rettungsassistent/in, Rettungssanitäter/in/ Notfallsanitäter/in, Ergotherapeut/in, Logopäd/in, MTRA/ MTLA, Osteopath/in) tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür einen Nachweis, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind und keine berufs- und disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie eingeleitet worden sind.

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege ist zuständig für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn der Gesundheitsfachberuf in Hessen ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt wurde.

EU-Konformitätsbescheinigung

Erforderlich ist diese Bescheinigung gegebenenfalls bei der Anerkennung von Hebammen / Entbindungspflegern bei Arbeitsaufnahme innerhalb der EU/der Schweiz.
In der EU-Richtlinie 2005/36/EG ist dieser Abschluss, der in der Regel zu einer automatischen Anerkennung führt, aufgeführt. Dennoch ist es möglich, dass der Aufnahmestaat eine EU-Konformitätsbescheinigung fordert. Sofern Ihre Ausbildung den Mindestanforderungen der Richtlinie genügt, stellt das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege hierrüber die EU-Konformitätsbescheinigung aus.

Akademische Berufe (wie Ärzte, Apotheker) gehören nicht zum Zuständigkeitsbereich. Für die Ausbildungsbescheinigungen der Pflegefachberufe, ist auch das HLfGP zuständig.

Ersatzdokumente

Verlust der Urkunde über die Berufserlaubnis oder des Zeugnisses über Ihren Ausbildungsabschluss im Gesundheitsfachberuf in Hessen

Falls Ihnen Ihre Original Urkunde mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder Ihr Original-Abschluss-Zeugnis in einem Gesundheitsfachberuf verloren geht, das von meiner Behörde oder von einem anderen Regierungspräsidium in Hessen ausgestellt wurde, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

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