Unbedenklichkeitsbescheinigung
„Certificate of good standing“
Wenn Sie im Ausland in einem Gesundheitsfachberuf (Hebamme, Entbindungspfleger, Physiotherapeut/in, Rettungsassistent/in, Rettungssanitäter/in/ Notfallsanitäter/in, Ergotherapeut/in, Logopäd/in, MTRA/ MTLA, Osteopath/in) tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür einen Nachweis, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind und keine berufs- und disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie eingeleitet worden sind.
Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege ist zuständig für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn der Gesundheitsfachberuf in Hessen ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt wurde.