Informationen zu Änderungen der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Ab dem 01. Dezember 2024 treten Änderungen der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) in Kraft.
Als anstehende Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Prüfung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung, im Frühjahr 2025, möchten wir Sie auf diesem Wege über die wichtigsten Änderungen informieren.
Prüfungsfächer (§ 32 Absatz 1 ZApprO)
Die sieben Prüfungsfächer (Physik, Chemie, Biologie, Biochemie und Molekularbiologie, Mikroskopische und makroskopische Anatomie, Physiologie und Zahnmedizinische Propädeutik wurden neu wie folgt zusammengefasst:
1. die Fächergruppe Biochemie und Molekularbiologie, Chemie,
2. die Fächergruppe Mikroskopische und makroskopische Anatomie, Biologie,
3. die Fächergruppe Physiologie, Physik und
4. das Fach Zahnmedizinische Propädeutik.
Das mündliche Prüfungsgespräch findet in jeder Fächergruppe und in dem Fach Zahnmedizinische Propädeutik statt, somit reduziert sich die Anzahl der Prüfungstermine von sieben auf vier.
Dauer des Prüfungsgesprächs (§ 32 Absatz 5 ZApprO)
Die Dauer des Prüfungsgesprächs wurde reduziert.
Jedes Prüfungsgespräch soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten je Studierenden oder je Studierender dauern.
Wiederholung bei Nichtbestehen (§ 38 Absatz 1 ZApprO)
Wird die mündliche Prüfung in einer oder mehrerer Fächergruppe oder in dem Fach Zahnmedizinische Propädeutik nicht bestanden, so werden nur diese Fächergruppen oder das Fach wiederholt.
Zahnmedizin
Prüfungen nach der Approbationsordnung für Zahnärzte
Aktuelles zur Z1
Ansprechpartner für Studierende der Zahnmedizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main:
Geschäftsstelle Frankfurt am Main | Naturwissenschaftliche Vorprüfung, Zahnärztliche Vorprüfung Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung | Zahnärztliche Prüfung, Anrechnung von Studienleistungen(Deutschland) Zweiter Abschnitt & Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung |
---|---|---|
Mitarbeitername | Frau Susanne Urmann | Frau Nadia Soullard-Jost |
Telefonnummer | +49(0)69/ 6301 6214 | +49(0)69/ 6301 6213 |
Telefaxnummer | +49(0)69/ 6301 5653 | +49(0)69/ 6301 5653 |
E-Mail-Adresse | susanne.urmann@hlfgp.hessen.de | nadia.soullard-jost@hlfgp.hessen. |
Anschrift:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Geschäftsstelle Zahnmedizin Frankfurt am Main
Theodor-Stern-Kai 7
60596 Frankfurt am Main
Ansprechpartner für Studierende der Zahnmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen:
Ansprechpartner für Zahnmedizin Studierende in Gießen | Naturwissenschaftliche Vorprüfung, Zahnärztliche Vorprüfung, Zahnärztliche Prüfung Erster Abschnitt, Zweiter Abschnitt & Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung |
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Mitarbeitername | Frau Yvonne Giese |
Telefonnummer | +49 (0)611 3259 1404 |
Telefaxnummer | +49 (0)611 32759 1404 |
Erreichbarkeit | Mo. - Do. 9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung |
EMail-Adresse | yvonne.giese@hlfgp.hessen.de |
Anschrift:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Geschäftsstelle Zahnmedizin Gießen
Lurgiallee 10
60439 Frankfurt
Ansprechpartner für Studierende der Zahnmedizin der Philipps-Universität Marburg:
Geschäftsstelle Zahnmedizin des HLfGP Marburg | Naturwissenschaftliche VorprüfungZahnärztliche Vorprüfung Erster Abschnitt & Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung | Zahnärztliche Prüfung Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung |
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Mitarbeitername | Frau Doris Ballentin | Frau Susanne Schlotthauer |
Telefonnummer | +49(6421) 3801 722 | +49(6421) 3801-721 |
Telefaxnummer | +49(6421) 3801-722 | +49(6421) 3801-729 |
Erreichbarkeit | Mo. - Do. 9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung | Mo. - Do. 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung |
Email-Adresse | doris.ballentin@hlfgp.hessen.de | susanne.schlotthauer@hlfgp.hessen.de |
Anschrift:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Geschäftsstelle Zahnmedizin Marburg
Robert-Koch-Straße 5
35037 Marburg