Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) hat im Bereich Gesundheitswesen als oberste Landesbehörde die Fachaufsicht über das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege liegt auch die Fachaufsicht über die bei den Landräten bzw. kreisfreien Städten angesiedelten 24 hessischen Gesundheitsämter.
Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege erbringt als Landesoberbehörde vielfältige Beratungs- und Untersuchungsleistungen für die anderen Gesundheitsbehörden (RP Da und Gesundheitsämter). Es untersteht fachlich dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG).