Nahaufnahme eines nicht erkennbaren Psychologen und der Hände des Patienten während einer Therapiesitzung

Psychotherapie – nach der Reform

Mit dem reformierten Psychotherapeuten-Gesetz soll die Versorgung von Menschen mit seelischen Erkrankungen verbessert und die Ausbildung vereinheitlicht werden. Neue Berufsbezeichnung: Psychotherapeutin oder Psychotherapeut.

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Insgesamt wurde die anspruchsvolle Ausbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten modernisiert. Eine Approbation ist nach einem fünfjährigen Universitätsstudium, bestehend aus einem dreijährigen Bachelor- und einem zweijährigen Masterstudium, nach einer staatlichen Prüfung möglich. Ärztinnen und Ärzte mit einem psychotherapeutischen Angebot können sich „Ärztliche Psychotherapeutin oder Ärztlicher Psychotherapeut“ nennen.

Anträge

Sie werden in Hessen voraussichtlich bis zum 10.05.2023 schriftlich beantragen können, zu den staatlichen Prüfungen für Psychotherapie (reformiert) im Herbst 2023 zugelassen zu werden. Informationen und Anträge veröffentlichen wir auf dieser Seite. 

Die spätere Approbation können Sie dann voraussichtlich online beantragen. Den Portalzugang sowie alle relevanten Informationen zu Registrierung, Anträgen etc. finden Sie unter: Online-AnmeldungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Kontakt

Dezernat IV 2, Team Psychotherapie

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Postanschrift: 
Lurgiallee 10
60439 Frankfurt am Main

Sprechzeiten: Dienstag bis Donnerstag 9.30 bis 12.00 Uhr