Insgesamt wurde die anspruchsvolle Ausbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten modernisiert. Eine Approbation ist nach einem fünfjährigen Universitätsstudium, bestehend aus einem dreijährigen Bachelor- und einem zweijährigen Masterstudium, nach einer staatlichen Prüfung möglich. Ärztinnen und Ärzte mit einem psychotherapeutischen Angebot können sich „Ärztliche Psychotherapeutin oder Ärztlicher Psychotherapeut“ nennen.

Prüfung und Approbation
Psychotherapie – nach der Reform
Weitere Infos
Weitergehende Informationen zu Ausbildung, Studium und anschließende Weiterbildung finden Sie auf den Internetseiten der hessischen Universitäten Frankfurt am MainÖffnet sich in einem neuen Fenster, GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster, KasselÖffnet sich in einem neuen Fenster und MarburgÖffnet sich in einem neuen Fenster oder der Psychotherapeutenkammer HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Anträge
Sie werden in Hessen voraussichtlich bis zum 10.05.2023 schriftlich beantragen können, zu den staatlichen Prüfungen für Psychotherapie (reformiert) im Herbst 2023 zugelassen zu werden. Informationen und Anträge veröffentlichen wir auf dieser Seite.
Die spätere Approbation können Sie dann voraussichtlich online beantragen. Den Portalzugang sowie alle relevanten Informationen zu Registrierung, Anträgen etc. finden Sie unter: Online-AnmeldungÖffnet sich in einem neuen Fenster
Kontakt
Dezernat IV 2, Team Psychotherapie
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Telefon
Postanschrift:
Lurgiallee 10
60439 Frankfurt am Main
Sprechzeiten: Dienstag bis Donnerstag 9.30 bis 12.00 Uhr