Bitte stellen Sie rechtzeitig sicher, dass Sie ein im Ausland erworbenes Zeugnis in Deutschland zum Studium der Humanmedizin berechtigt. Ausländische HochschulzugangsberechtigungenÖffnet sich in einem neuen Fenster müssen
- von einer zuständigen deutschen Behörde anerkannt und
- amtlich beglaubigt übersetzt sein (sofern sie nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind) und
- zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
Fehlt es an einer oder mehrerer dieser Voraussetzungen, wird eine Bewerbung nicht zum weiteren Auswahlverfahren zugelassen.
Die Datenbank
anabinÖffnet sich in einem neuen Fenster hilft Ihnen dabei, sich zu orientieren, ob Sie zum Studiengang Humanmedizin zugangsberechtigt sind und sich somit bewerben können.
Ausbildungsabschlüsse
Ein außerhalb Deutschlands erworbener Berufsabschluss wird nur berücksichtigt, wenn ein Nachweis über die Feststellung der Gleichwertigkeit dieser Ausbildung mit einer deutschen Ausbildung vorliegt. Bei Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
In Hessen ist das
Hessische Landesamt für Gesundheit und PflegeÖffnet sich in einem neuen Fenster zentral für die staatliche Anerkennung ausländischer Gesundheitsberufe zuständig. Dazu muss die antragstellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) in Hessen haben oder mangels Wohnsitz nachweisen, dass der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll. Ist bereits ein Wohnsitz oder ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland vorhanden, ist der Antrag bei der dort zuständigen Behörde (Wohn- beziehungsweise Arbeitsort) zu stellen.