Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ist für diejenigen Gesundheitsberufe und diejenigen Leistungserbringerinstitutionen zuständig, die nicht über eigene Körperschaften (z.B. Kammern) verfügen, denen die Aufgabe der Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) und Security Module Card Typ B (SMC-B) gesetzlich zugewiesen wurde. So werden eHBA und SMC-B z. B. an Pflegefachkräfte, Hebammen sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zukünftig bundesweit zentral vom eGBR herausgegeben. Als gemeinsame Stelle der Bundesländer ist das eGBR bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Im Rahmen des Ausgabeverfahrens arbeitet das eGBR mit verschiedenen Behörden und sonstigen Stellen im gesamten Bundesgebiet zusammen, die die jeweilige Berufserlaubnis bestätigen können.
© juststock/istock.com
Pflegefachberufe
Elektronisches Gesundheitsberuferegister
Lesedauer:2 Minuten