Approbation und Berufserlaubnis mit ausländischer Berufsqualifikation

Sie wollen in Deutschland einen reglementierten akademischen Gesundheitsberuf als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Apothekerin/Apotheker ausüben? Dann brauchen Sie dafür eine gültige Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis.

Sie wollen einen Antrag stellen?

Das Anerkennungsverfahren Ihres Abschlusses unterscheidet sich, je nachdem ob er aus einem Drittstaat oder den EU-/EWR-Staaten und der Schweiz stammt.

Sie haben bereits einen Antrag gestellt?

Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt und allgemeine Anliegen, Rückmeldungen oder Hinweise haben, nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten.