Approbation und Berufserlaubnis mit ausländischer Berufsqualifikation
Sie wollen in Deutschland einen reglementierten akademischen Gesundheitsberuf als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Apothekerin/Apotheker ausüben? Dann brauchen Sie dafür eine gültige Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis.