Sie können sich – ausschließlich elektronisch – sowohl einzeln auf die Studienplatzquoten für Landärztinnen und Landärzte oder für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) als auch parallel auf beide Studienplatzquoten in Hessen bewerben.
Bewerbungen erfolgen für das jeweilige Wintersemester. Das Bewerbungsportal ist jährlich vom 1. bis 28. Februar geöffnet.
Bitte beachten Sie vorab: In Hessen ist die Bewerber-ID (BID) der Stiftung für Hochschulzulassung bereits bei der Bewerbung anzugeben. Sie erhalten sie im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) unter hochschulstart.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
So geht’s los!
Als Erstes registrieren Sie sich bitte einmalig im Bewerbungsportal. Ihre Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen sowie geschützt verarbeitet und gespeichert. Haben Sie sich bereits im Vorjahr beworben, ist eine erneute Registrierung erforderlich.
So registrieren Sie sich und wenn eventuell einmal Probleme auftauchen
- Gehen Sie erstmalig auf der Startseite auf „Registrieren“. Füllen Sie bitte alle Datenfelder aus. Ihr individuelles Passwort muss mindestens achtstellig sein und sollte möglichst eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten. Sollten Sie Probleme bei der Registrierung haben, stellen Sie zunächst sicher, dass bei Ihrem Browser Cookies aktiviert und „Popup-Fenster“ erlaubt sind.
- Haben Sie sich bereits registriert, können Sie sich auf der Startseite ab dem 1. Februar 2024 direkt mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort anmelden. Sollten Sie letzteres vergessen haben, klicken Sie einfach auf „Passwort vergessen“ und folgen den weiteren Hinweisen.
- Erinnern Sie sich auch nicht mehr an die Antwort auf die von Ihnen gewählte Sicherheitsfrage, senden Sie bitte eine E-Mail an studienplatzquote@hlfpg.hessen.de. Sie erhalten dann zeitnah ein neues Passwort an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.
So bewerben Sie sich (Onlineformular)
- Bewerben können Sie sich für das Wintersemester 2024/2025 ausschließlich elektronisch vom 1. bis zum 28. Februar 2024. Das Bewerbungsportal öffnet automatisch zu Beginn des ersten Tages des Bewerbungszeitraums und schließt ebenso mit Ablauf des letzten Tages. Außerhalb dessen können Sie sich dort nicht anmelden, eine Bewerbung anlegen, bearbeiten oder absenden.
- Füllen Sie bitte die pflichtigen und optionalen Datenfelder im Onlineformular aus. Sie können die Bewerbung jederzeit speichern und zu einem späteren Zeitpunkt, längstens bis zum Ende der Bewerbungsfrist, fortsetzen. Am Ende lesen und bestätigen Sie die notwendigen Erklärungen und senden, wenn alles fertig ist und nichts fehlt, Ihre Bewerbung verbindlich ab.
- Sie erhalten unmittelbar danach eine automatisierte Übermittlungsbestätigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse. Sollte Ihnen diese nicht zugehen, wenden Sie sich bitte unverzüglich per E-Mail an studienplatzquote@hlfpg.hessen.de.
So bewerben Sie sich (Bewerbungsunterlagen)
- Stellen Sie bitte sicher, dass Sie alle relevanten Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei (maximale Dateigröße: 20 MB) gespeichert haben. Mehrere Dateien, außerdem etwa in unterschiedlichen oder ungewöhnlichen Dateiformaten, sind nicht zulässig. Für das Zusammenführen in einer Datei finden Sie im Internet verschiedene (kostenfreie) Anwendungen.
- Der PDF-Dateiname muss zwingend „BID_Vorname_Familienname“ (Beispiel: B123456789012_Anne_Mair) lauten, um Ihre Bewerbungsunterlagen sicher zuordnen zu können.
- Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus:
Nachweise (MUSS) |
Hochschulzugangsberechtigung (HZB), tabellarischer Lebenslauf, Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass), Angabe der Identifikationsnummer der Stiftung für Hochschulzulassung (BID). Diese Nachweise müssen bei der Bewerbung vorliegen und können nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
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Nachweise (KANN, sofern vorhanden) |
Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstests (TMS), berücksichtigungsfähige abgeschlossene Berufsausbildung, Berufstätigkeit (auch mehrere), praktische Tätigkeit im Rahmen eines Freiwilligendienstes, ehrenamtliche Tätigkeit mit einschlägigen Fortbildungsnachweisen |
Zu guter Letzt: Wichtige Hinweise
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir fehlende Bewerbungsunterlagen gesetzlich nicht nachfordern und bei Abweichungen zu den eingegebenen Bewerbungsdaten nicht weiter nachfragen. Es können nur die eingereichten Bewerbungsdaten und
-unterlagen berücksichtigt werden. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass wir uns zu Prüf- und Kontrollzwecken eventuell einzelne oder mehrere Nachweise im Original stichprobenhaft vorlegen lassen. - Sie können Ihre abgegebene Bewerbung als PDF-Datei speichern oder ausdrucken und zu Ihren Unterlagen nehmen.