Aufgrund der zunehmenden Nutzung des Internets nehmen Sicherstellungen von Arzneimitteln im Postverkehr kontinuierlich zu. Vielen Homepages sieht man es nicht einmal an, dass die Versendung aus dem Ausland kommt oder die gelieferten Arzneimittel gefährliche Wirkstoffe enthalten. Wer im Internet bestellt sollte die Seiten genau prüfen. Fehlt beispielsweise ein Impressum oder ist dort die deutsche Bestell-Hotline einer ausländischen Firma angegeben, ist besondere Vorsicht geboten, denn das deutsche Arzneimittelrecht kennt nur wenige Ausnahmen vom Importverbot für Arzneimittel.
Aufgrund der Vielzahl der Verfahren häufen sich auch die Anfragen von Beteiligten zu den Hintergründen für ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Hinweise zu „Häufig gestellten Fragen" erhalten Sie hier:
Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Verbringung ausländischer Arzneimittel zum Download