Der Antrag auf Zulassung zu den Staatsprüfungen in der Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie & Psychotherapie sowie der Antrag auf Erteilung der Approbation erfolgt elektronisch. Hierzu ist eine einmalige Registrierung beim Online-Portal des Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege erforderlich. Dabei werden Ihre Daten verschlüsselt über das Internet an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege übertragen. Mit der Registrierung wird Ihnen gleichzeitig ein elektronisches Postfach eingerichtet. An dieses Postfach werden während des gesamten Prüfungs-& Approbationsverfahrens alle Anfragen, Bescheide, Zulassungen und Prüfungsladungen sowie Ergebnismitteilungen sicher und schnell gesendet. Über den Eingang einer neuen Mitteilung im Postfach werden Sie jeweils über E-Mail benachrichtigt.
Bitte vergewissern Sie sich vor dem Ausfüllen des Online-Antrages, dass Sie das Formular für die richtige Prüfung bzw. Approbation ausgefüllt haben. Unmittelbar nach Übermittlung der Antragsdaten erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail über den Eingang Ihres Antrages.
Hinweise zum Ablauf der Anmeldung
- Bitte lesen Sie zunächst die nachfolgenden Hinweise zum Prüfungs- & Approbationsverfahren durch, bevor Sie auf die Startseite der Online-Anmeldung wechseln.
- Bei der erstmaligen Anmeldung gehen Sie auf die Startseite der Anmeldung auf die Schaltfläche: „Registrieren Sie sich jetzt für die elektronische Antragstellung“.
Füllen Sie alle benötigten Felder aus.
Das Passwort, welches Sie bei der Registrierung verwenden, muss mindestens achtstellig sein.
Sollten Sie Probleme bei der Registrierung haben, stellen Sie sicher, dass bei Ihrem Browser Cookies aktiviert und „Pop-up-Fenster“ erlaubt sind. - Wenn Sie bereits registriert sind, melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie auf „Passwort vergessen“ und folgen Sie den weiteren Hinweisen.
Haben Sie auch die Antwort auf die Sicherheitsabfrage vergessen, senden Sie eine E-Mail an supraonline@hlfgp.hessen.de. Von dort wird Ihnen während der allgemein üblichen Arbeitszeiten ein neues Passwort an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. - Rufen Sie das Antragsformular auf.
Rufen Sie unbedingt den richtigen Antrag innerhalb des für Sie zutreffenden Bereiches auf!
Humanmedizin
- Antrag M1 = Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Antrag M2 = Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Antrag M3 = Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Approbationsantrag Medizin = Approbation als Ärztin/Arzt
Pharmazie
- Antrag PH1 = Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- Antrag PH2 = Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- Antrag PH3 = Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- Approbationsantrag Pharmazie = Approbation als Apothekerin/Apothekers
Psychotherapie
- Antrag KJP = Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP)
- Antrag PP = Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten (PP)
- Approbationsantrag KJP = Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
- Approbationsantrag PP = Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut
Zahnmedizin
- Antrag Z1 = Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) Neue ZApprO
- Antrag NV = Antrag auf Zulassung zur Naturwissenschaftlichen Vorprüfung (NV)
- Antrag Physikum (ZV) = Antrag auf Zulassung zur Zahnärztlichen Vorprüfung (ZV)
- Antrag ZP = Antrag auf Zulassung zur Zahnärztlichen Prüfung (ZP)
- Approbationsantrag Zahnmedizin = Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Übersenden Sie den Antrag (bei erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail).
- Drucken Sie den Antrag (hinterlegt als PDF-Datei) aus.
Unterschreiben Sie den Ausdruck eigenhändig und senden den Antrag zusammen mit den benötigten Unterlagen an die für Ihren Studienort zuständigen Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes. Anträge auf Erteilung der Approbation sowie die Anträge auf Prüfungszulassung im Bereich Psychotherapie senden Sie bitte an die Hautgeschäftsstelle des HLfGP. Die entsprechenden Anschriften entnehmen Sie dem PDF-Ausdruck. Hierbei sind bei den Staatlichen Prüfungen die jeweiligen Anmeldefristen einzuhalten. - Bei den Staatlichen Prüfungen müssen die Leistungsnachweise dem Landesprüfungsamt bis zu dem jeweiligen Nachreichtermin, der vom Landesprüfungsamt festgelegt wird, vorliegen.
- Prüfungsbewerber:innen, die in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin an einer mündlichen bzw. an einer mündlich-praktischen Prüfung teilnehmen müssen, können nach Abgabe der elektronischen Anmeldung und des ausgedruckten PDF-Antrages angeben, mit wem sie zusammen in einer Gruppe geprüft werden wollen. Soweit möglich werden solche Wünsche berücksichtigt, wenn sie der für den Studienort zuständigen Geschäftsstelle innerhalb der jeweils festgesetzten Frist (Gruppenanmeldetermin) vorliegen.