Bürogebäude mit vielen Fenstern und Bäumen davor

Welches Versorgungsamt ist für mich zuständig?

Bevor Sie einen Antrag auf eine Versorgungsleistung in Hessen stellen, informieren Sie sich hier zunächst, welches der sechs hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden) für Ihr Anliegen zuständig ist. Hierdurch vermeiden Sie unnötig lange Bearbeitungszeiten.

Die örtliche Zuständigkeit für die Überprüfung der hessischen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen liegt bei den sechs Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales (HÄVS). Diesen sind die Landkreise und kreisfreien Städte wie folgt zugeordnet.

  • HAVS Darmstadt: Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Bergstraße, Odenwaldkreis, Stadt Darmstadt
  • HAVS Frankfurt: Landkreis Offenbach, Hochtaunuskreis, Stadt Frankfurt, Stadt Offenbach
  • HAVS Fulda: Landkreis Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Main-Kinzig-Kreis:
  • HAVS Gießen: Landkreis Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill-Kreis, Vogelsbergkreis, Wetteraukreis
  • HAVS Kassel: Landkreis Kassel, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Stadt Kassel
  • HAVS Wiesbaden: Landkreis Limburg-Weilburg, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Stadt Wiesbaden