Ältere, lächelnde Dame im Rollstuhl mit Krankenschwester

Personal in der Alten- und Behindertenhilfe

Qualität in der Behinderten- und Altenhilfe wird entscheidend von dem zur Verfügung stehenden Personal beeinflusst.

In einer Gesellschaft des langen Lebens nimmt auch die Zahl der betreuungs- und pflegebedüftigen älteren Menschen zu. Viele von ihnen werden, ob sie zu Hause in einer Wohngemeinschaft oder in einer stationären Einrichtung leben, auf Betreuung und professionelle Pflege angewiesen sein. Dies bedeutet, dass zunehmend mehr qualifizierte Altenpflegefachkräfte  gebraucht werden.

Die Paradigmenwechsel und der Fachkräftemangel in der Behindertenhilfe sind zwei Gründe, die die Anforderungen an die Mitarbeitenden stark verändert haben.

Personalveränderungsmitteilung

Für die Übersendung von Veränderungsanzeigen nach § 11 HGBP stehen für die Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen ein Onlineportal der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht zur Verfügung.

Die für die Registrierung erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Betreiberinnen und Betreiber von ihrer zuständigen Betreuungs- und Pflegeaufsicht bei den örtlichen Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales.

Aufgrund des in Kraft getretenen Bürokratieabbaugesetzes (GVBl. 2025 Nr. 110 vom 22.12.2025) wurde § 11 Abs. 3 HGBP aufgehoben. Damit entfällt ab dem 01.01.2026 die Personaländerungsmitteilungen zum Stichtag 31.12.

Für Einrichtungen, die bereits im Meldeportal der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht registriert sind, bleibt das Meldeportals weiterhin erhalten.

Das Meldeportal ist über den folgenden Link erreichbar:

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Ein Informationsblatt finden Sie am Ende dieses Textes.

Anzeige Wechsel Leitungskräfte

Im Meldeportal registrieren Einrichtungen können beim Wechsel einer Einrichtungs- bzw. Pflegedienstleitung die notwendige Veränderungsanzeige nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 HGBP vornehmen.

Die erforderlichen Qualifikationsnachweise der Leitungskräfte können im Meldeportal hochgeladen und automatisch mit der Anzeige an die örtliche zuständige Betreuungs- und Pflegeaufsicht übermittelt werden.

Über einen Link erreichen Sie den "Hessischen Pflegemonitor", in dem kontinuierlich Daten über die regionalen hessischen Pflegearbeitsmärkte fortgeschrieben werden.