Kontaktmöglichkeiten

Im Folgenden finden Sie die Kontaktmöglichkeiten, wenn Sie bereits einen Antrag auf Approbation/Berufserlaubnis gestellt haben.

Bitte sehen Sie von Statusfragen zu Ihrem Antrag ab. Leider können wir keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags per Telefon oder E-Mail geben. Dies dient dem Schutz Ihrer Daten und der Einhaltung unserer internen Abläufe.

Wenn Sie die Unterlagen als Einschreiben oder Paket versandt haben, erhalten Sie über den Sendestatus der Post die Gewissheit, dass die Unterlagen eingegangen sind.

Kontakt

Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Antrag gestellt haben, kontaktieren Sie bitte die im Folgenden angegebene Stelle.

Haben Sie eine Berufsqualifikation außerhalb Deutschlands erlangt und einen Antrag auf Approbation und Berufserlaubnis bereits vor dem 01.04.2025 beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege gestellt?

Nutzen Sie für Fragen, Anliegen, Rückmeldungen oder Hinweise bitte unserWebformular

Haben Sie eine Berufsqualifikationen in den EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz erlangt und einen Antrag auf Approbation nach dem 1.9.2025 beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege gestellt?

Nutzen Sie für allgemeine Anliegen, Rückmeldungen oder Hinweise bitte das folgende Funktionspostfach:

Approbationen2025@hlfgp.hessen.de

Achtung: Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, geben Sie bitte unbedingt in der Betreffzeile ausschließlich den Begriff EU (ohne Anführungszeichen) an. Anfragen für Erstanträge, welche vor dem 1.9.2025 eingingen, können nicht berücksichtigt werden.

Haben Sie eine Berufsqualifikation in einem Drittstaat erlangt und einen Antrag auf Approbation und Berufserlaubnis nach dem 01.04.2025 gestellt?

Dann ist das Pflegequalifizierungszentrum Hessen (PQZ) Ihr Ansprechpartner. 
Alle Erstanträge auf Approbation oder Berufserlaubnis in Hessen für Antragstellende aus Nicht-EU-Staaten werden seit dem 01.04.2025 zunächst vom PQZ gesichtet. Das PQZ-Team hilft telefonisch gern bei Fragen zur Vervollständigung Ihrer Unterlagen.

Servicetelefon: +49 611 3259 1499
Dienstag bis Donnerstag zwischen 9 und 12 Uhr

Sind Sie Arbeitgeberin/ Arbeitgeber und habe eine konkrete Frage zu Ihrem Bewerber/ Ihrer Bewerberin?

Mit einer unterschriebenen Vollmacht der Antragstellerin/des Antragsstellers wenden Sie sich bitte per Mail an die Dezernatsleitung, Herrn Dr. Laux:

dieter.laux@hlfgp.hessen.de .

Achtung: Ohne Vollmacht (Original mit Unterschrift des Antragstellers) kann keine Auskunft erteilt werden.