Ein wichtiger Themenschwerpunkt der Landesregierung ist die Stärkung der hausärztlichen Gesundheitsversorgung in Hessen, vor allem im ländlichen Raum, ebenso wie des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD).
Hierzu bietet in Hessen die neue Doppel-Vorabquote eine zusätzliche Möglichkeit beim Hochschulzugang für das Studium der Humanmedizin und spricht unter anderem einen erweiterten Bewerberkreis an. Von den rund 1.000 Studienplätzen an den medizinführenden hessischen Universitäten in Frankfurt am Main, Gießen und Marburg stehen hierfür bis zu 6,5 Prozent für spätere Landärztinnen und Landärzte sowie bis zu 1,3 Prozent für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung.
Mehr als ein Studienplatz
Der Hessische Weg
Der ärztliche Berufsweg nach Aus- und Weiterbildung ist mit einer bedarfsbezogenen Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung vorwiegend im ländlichen Raum (Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin) beziehungsweise einer Beschäftigung in einem Gesundheitsamt vorgezeichnet und an klare vertragliche Bedingungen geknüpft. Die angehenden Medizinerinnen und Mediziner stärken perspektivisch die Gesundheitsversorgung in Hessen.
In einem zweistufigen Auswahlverfahren ist der Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung nicht ausschlaggebend. Es geht vielmehr um eine persönliche und fachspezifische Eignung mit entsprechenden Kompetenzen. Förderlich sind überdies erworbene Erfahrungen aus einschlägiger Ausbildung, beruflicher Tätigkeit, Freiwilligendienst oder Ehrenamt. Die Zulassungskriterien sind also andere als im regulären Bewerbungsverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung.
Die hessische Doppel-Vorabquote, die erstmals zum Wintersemester 2022/2023 angewendet wird, stützt sich auf
- das Gesetz und die Verordnung zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Hessen,
- den Staatsvertrag über die Hochschulzulassung,
- das Hessische Hochschulzulassungsgesetz und die
- Hessische Zulassungszahlenverordnung 2022.
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag regelt die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen den ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern sowie dem Land Hessen. Bitte lesen Sie dazu die separaten Informationen auf unseren Internetseiten.
Öffentlich-rechtlicher VertragÖffnet sich in einem neuen Fenster
Wer nach erfolgreich durchlaufenem Auswahlverfahren das Studienplatzangebot annimmt, kann darauf setzen, mit dem „Hessischen Weg“ von Beginn an auf die spätere Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung beziehungsweise im Öffentlichen Gesundheitsdienst solide vorbereitet zu werden.
Herzstück, neben bereits bestehenden Angeboten, ist ein begleitendes abwechslungsreiches Schwerpunktprogramm. Ab dem ersten Semester zeichnet es sich unter anderem durch vielfältige Seminare, Mentoring, Tagesausflüge zu innovativen Versorgungsmodellen, möglichst viel Praxiserfahrung sowie einen Austausch mit weiteren Akteuren des Gesundheitswesens aus. Innovative digitale Lehr-Lern-Konzepte und digitale Videokonferenzräume verbinden Lehrende und Lernende hessenweit über Entfernungen hinweg.
Weitere Akzente setzen mit vielen Instrumenten und Maßnahmen beispielsweise der „Hessische Gesundheitspakt 3.0“ oder der „Aktionsplan für den ländlichen Raum“. Die hessische Gesundheitsversorgung ist über ihre Grenzen hinaus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von vielen Beteiligten gestaltet und geschultert wird.