Die neue bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027
Die neue bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027
Am 1. Januar 2027 tritt das neue Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) in Kraft. Damit startet die neue und bundesweit einheitlich geregelte Pflegefachassistenz-Ausbildung.
Unter regelmäßiger Aktualisierung werden auf dieser Seite Informationen und Hinweise zur neuen Ausbildung veröffentlicht und die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie ergänzende Hinweise dargestellt.
Was bringt das neue Gesetz?
- Es wird der Ausbildungsberuf „Pflegefachassistenz“ geschaffen, der bundesweit gleich ist. Die bisher landesrechtlich geregelten Ausbildungsberufe des „staatlich anerkannten Krankenpflegehelfers“ bzw. der „staatlich anerkannten Pflegehelferin“ und des „staatlich anerkannten Altenpflegehelfers“ bzw. der „staatlich anerkannten Altenpflegehelferin“ werden damit reformiert und zukünftig abgelöst.
- Die Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz dauert in Vollzeit 18 Monate (in Teilzeit höchstens 36 Monate).
- Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen der stationären Langzeitpflege, ambulanten Langzeitpflege sowie stationären Akutpflege.
- Für die Ausbildung wird i.d.R. ein Hauptschulabschluss benötigt.
- Die Auszubildenden erhalten während der Ausbildungszeit eine Ausbildungsvergütung.
- Die Ausbildung ist fondsfinanziert. Die Finanzierung erfolgt über einen Ausgleichsfonds, an dem Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Länder sowie die soziale und private Pflege-Pflichtversicherung beteiligt sind.