In Hessen ist die einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer staatlich geregelt.
Zu den Aufgaben des Landesamtes für Gesundheit und Pflege gehören die staatliche Anerkennung und die Aufsicht über die hessischen Ausbildungseinrichtungen für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe.
Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in dieser Ausbildung zuständig.
Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus und entscheidet über mögliche Ausbildungsverkürzungen sowie den Widerruf von Berufserlaubnisurkunden.
Rahmenlehrplan für die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer/in und Altenpflegehelfer/in
Mit Einführung der generalistischen Pflegefachausbildung 2020 wurde es erforderlich, die beiden zugrundeliegenden landesrechtlichen Berufsgesetze für die Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/-in und zum staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer/-in zu evaluieren und Anpassung vorzunehmen, um für Absolventen der Alten- und Krankenpflegehelferausbildung eine bessere Anschlussfähigkeit zur verkürzten Pflegefachausbildung nach dem Pflegeberufegesetz zu schaffen.
Mit dem zusätzlich eingeführten neuen Lernbereich 5 zur „Anbahnung von Kompetenzen zur altersübergreifenden pflegerischen Versorgung“ wurde ein erster Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung der beiden hessischen Helferausbildungen mit der Pflegefachausbildung nach dem Pflegeberufegesetz gegangen, wenngleich es sich bei dem jetzt veröffentlichen Rahmenlehrplan ausdrücklich nicht um einen
Rahmenlehrplan für eine generalistische Helferausbildung handelt. Es war Wunsch der Leistungserbringer, die beiden Helferausbildungen mit ihrem jeweiligen Profil zu erhalten und keine generalistische Helferausbildung zu schaffen. Mit der erfolgten Novellierung der beiden Berufsgesetze für die Helferausbildungen wurden wesentliche Ausbildungsregelungen in den beiden Landesgesetzen gleichlautend gefasst und die Vorgaben zu den Inhalten der schulischen und praktischen Ausbildung der beiden Berufe synchronisiert.
Der in den Jahren 2022 und 2023 entwickelte gemeinsame Rahmenlehrplan dient nun den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung als gemeinsamer inhaltlicher Orientierungsrahmen für die Entwicklung der schulischen und praktischen Curricula, ohne dass die jeweiligen inhaltlichen Spezifika der beiden Helferausbildungen verloren gehen.
Weiterführende Informationen:
Der gemeinsame Rahmenlehrplan wurde im Aufbau und Systematik aufbauend auf den bisher bestehenden Rahmenlehrplan für die Altenpflegehilfeausbildung durch das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (involas) unter Einbindung von Expertinnen und Experten aus hessischen Pflegeschulen, dem Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege sowie dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration entwickelt.
Er umfasst den theoretischen und fachpraktischen Unterricht sowie die praktische Ausbildung in den verschiedenen Pflegesettings.