In Hessen ist die einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer staatlich geregelt.
Nähere Informationen zu diesem Beruf finden Sie im Themeportal Gesundheits- und PflegeberufeÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Zu den Aufgaben des Landesamtes für Gesundheit und Pflege gehören die staatliche Anerkennung und die Aufsicht über die hessischen Ausbildungseinrichtungen für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe.
Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in dieser Ausbildung zuständig.
Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus und entscheidet über mögliche Ausbildungsverkürzungen sowie den Widerruf von Berufserlaubnisurkunden.