Krankenschwester tröstet ihre ältere Patientin, indem sie die Hände hält

Altenpflegehilfe

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In Hessen ist die einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer staatlich geregelt.

Zu den Aufgaben des Landesamtes für Gesundheit und Pflege gehören die staatliche Anerkennung und die Aufsicht über die hessischen Ausbildungseinrichtungen für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe.

Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in dieser Ausbildung zuständig.
Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus und entscheidet über mögliche Ausbildungsverkürzungen sowie den Widerruf von Berufserlaubnisurkunden.

Rahmenlehrplan für die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer/in und Altenpflegehelfer/in

Mit Einführung der generalistischen Pflegefachausbildung 2020 wurde es erforderlich, die beiden zugrundeliegenden landesrechtlichen Berufsgesetze für die Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/-in und zum staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer/-in zu evaluieren und Anpassung vorzunehmen, um für Absolventen der Alten- und Krankenpflegehelferausbildung eine bessere Anschlussfähigkeit zur verkürzten Pflegefachausbildung nach dem Pflegeberufegesetz zu schaffen.

Mit dem zusätzlich eingeführten neuen Lernbereich 5 zur „Anbahnung von Kompetenzen zur altersübergreifenden pflegerischen Versorgung“ wurde ein erster Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung der beiden hessischen Helferausbildungen mit der Pflegefachausbildung nach dem Pflegeberufegesetz gegangen, wenngleich es sich bei dem jetzt veröffentlichen Rahmenlehrplan ausdrücklich nicht um einen

Rahmenlehrplan für eine generalistische Helferausbildung handelt. Es war Wunsch der Leistungserbringer, die beiden Helferausbildungen mit ihrem jeweiligen Profil zu erhalten und keine generalistische Helferausbildung zu schaffen. Mit der erfolgten Novellierung der beiden Berufsgesetze für die Helferausbildungen wurden wesentliche Ausbildungsregelungen in den beiden Landesgesetzen gleichlautend gefasst und die Vorgaben zu den Inhalten der schulischen und praktischen Ausbildung der beiden Berufe synchronisiert.

Der in den Jahren 2022 und 2023 entwickelte gemeinsame Rahmenlehrplan dient nun den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung als gemeinsamer inhaltlicher Orientierungsrahmen für die Entwicklung der schulischen und praktischen Curricula, ohne dass die jeweiligen inhaltlichen Spezifika der beiden Helferausbildungen verloren gehen.

Weiterführende Informationen:

Der gemeinsame Rahmenlehrplan wurde im Aufbau und Systematik aufbauend auf den bisher bestehenden Rahmenlehrplan für die Altenpflegehilfeausbildung durch das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (involas) unter Einbindung von Expertinnen und Experten aus hessischen Pflegeschulen, dem Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege sowie dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration entwickelt.
Er umfasst den theoretischen und fachpraktischen Unterricht sowie die praktische Ausbildung in den verschiedenen Pflegesettings.

Beschreibung Berufsbild

Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um ältere Menschen unter Anleitung einer Fachkraft qualifiziert pflegen und betreuen zu können. Zugangsvorau

  • Ausbilder: staatlich anerkannte Altenpflegeschulen
  • Träger der praktischen Ausbildung: stationäre Altenpflegeheime und ambulante Pflegedienste
  • Einjährige Vollzeitausbildung, Teilzeitausbildung bis zu drei Jahren möglich
  • 700 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht in der Altenpflegeschule
  • 900 Stunden praktische Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben

Die Auszubildenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer stationären Altenpflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst ab und erhalten von ihren Arbeitgeber eine angemessene Ausbildungsvergütung.

In der Altenpflegeschule werden sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse vermittelt, hierzu gehören zum Beispiel Grundkenntnisse in Medizin, Pflege und Psychologie. Diese Grundkenntnisse werden dann in den berufspraktischen Ausbildungsabschnitten angewandt, um sie sowohl vertiefen als auch erweitern zu können.

Die praktische Ausbildung findet nicht nur beim Betrieb statt, bei dem der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde, sondern auch im jeweils anderen Bereich: Pflichteinsätze sind in der stationären Altenpflege und in der ambulanten Altenpflege abzuleisten. Weitere Abschnitte der praktischen Ausbildung können zusätzlich in gerontopsychiatrischen Einrichtungen, offene Altenhilfe oder in Allgemeinkrankenhäusern erbracht werden.

Tätigkeitsfelder

  • Allgemeinkrankenhaus mit verschiedenen medizinischen Fachgebieten
  • Gerontopsychiatrische Einrichtungen
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Stationäre Pflegeheime
  • Kurzzeit- und Tagespflege
  • Ambulante Pflegedienste 
  • Ambulante Hospizdienste
  • Stationäre Hospize
  • Betreutes Wohnen

Mit dem Berufsabschluss als Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer eröffnet sich für Hauptschüler die Möglichkeit, zur Ausbildung zum/zur Altenpfleger/-in zugelassen zu werden und bei entsprechender Leistung die Fachkraftausbildung um ein volles Jahr zu verkürzen.

  • Pflegeprozesse in Zusammenarbeit mit Pflegekraft planen und dokumentieren
  • Pflegemaßnahmen unter Anleitung und Verantwortung der Fachkraft durchführen
  • Ältere Menschen bei der Gestaltung ihrer Lebensweise unterstützen
  • Pflegequalität in Zusammenarbeit mit Pflegefachkraft umsetzten und entwickeln
  • Pflegebedüftige sozialpflegerisch betreuen

  • Gesundheitliche Eignung
  • Hauptschulabschluss (ohne zusätzliche Anforderungen)

Kosten der Ausbildung

Im Bundesland Hessen besteht grundsätzlich Schulgeldfreiheit. Deshalb werden den staatlich anerkannten Altenpflegeschulen nach § 24 HAltPflG die angemessenen Kosten für die schulische Ausbildung erstattet, sofern diese nicht durch andere Rechtsvorschriften zu erstatten sind (z.B. Bildungsgutscheine nach SGB II/III). Auszubildende erhalten darüber hinaus für die gesamte Dauer der Ausbildung von ihrem Ausbildungsbetrieb (stationäre Altenpflegeeinrichtung, ambulante Dienste) eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütgung für die Altenpflegehelferausbildung orientiert sich am 1. Ausbildungsjahr der Altenpflegeausbildung.

In der Schule werden sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse vermittelt, hierzu gehören zum Beispiel Grundkenntnisse in Medizin, Pflege und Psychologie. Diese Grundkenntnisse werden dann in den berufspraktischen Ausbildungsabschnitten angewandt, um sie sowohl vertiefen als auch erweitern zu können.

Hessisches Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und zur Ausführung des Altenpflegegesetzes - HAltPflG vom 5. Juli 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2018.

Hessische Verordnung zur Altenpflege (Altenpflegeverordnung) vom 6. Dezember 2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juni 2018

Die Ausbildung erfolgt bei den staatlich anerkannten Altenpflegeschulen in Hessen.

Nach der Ausbildung in der Altenpflegehilfe gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegerin bzw. zum staatlich anerkannten Altenpfleger zu absolvieren. Die Altenpflegehelfer/innen können unmittelbar mit dem 2. Ausbildungsjahr beginnen.

Die Altenpflegehelferausbildung wird auf Antrag des Absolventen unter bestimmten Voraussetzungen im Umfang der gesamten Ausbildungsdauer (1 Jahr) auf die Altenpflegeausbildung angerechnet. Bei Abschlussnoten der Altenpflegehelferausbildung von "sehr gut", "gut" oder "befriedigend" sowie in Ausnahmefällen auch bei der Abschlussnote von "ausreichend" (wenn ein Empfehlungsschreiben der Altenpflegeschule vorliegt) erfolgt eine Verkürzung der anschließenden Fachkraftausbildung um ein volles Jahr. Für Absolventen mit einer Abschlussnote "ausreichend" und ohne Verkürzungsempfehlung der Altenpflegeschule besteht unabhängig von der Abschlussnote die Möglichkeit, über den Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufspraxis als Altenpflegehelfer/in ebenfalls die Fachkraftausbildung um ein Jahr zu verkürzen. Für Absolventen mit der Abschlussnote "ausreichend" ohne Empfehlungsschreiben der Schule und ohne einschlägige Berufserfahrung nach Ausbildungsabschluss kann die Ausbildungszeit der Fachkraftausbildung bis zu 6 Monaten verkürzt werden.

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