Frau trägt Gesichtsschutz zur Vorbeugung gegen Coronavirus, Luftverschmutzung mit Virus

Infektionsschutz

Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Der Schutz der hessischen Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren zählt zu den Hauptaufgaben des HLfGP. Hierbei übernimmt das HLfGP u.a. Untersuchungs- und Beratungsaufgaben im Infektionsschutz.

Insbesondere das Infektionsschutzgesetz (IfSG, Bundesgesetz) findet hier Anwendung. Dieses dient der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen und ist zum 01. Januar 2001 in Kraft getreten. Es löste u.a. das Bundesseuchengesetz ab. Das Bundesgesetz regelt die Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, von Ärztinnen und Ärzten, Tierärztinnen und Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen und sonstigen Beteiligten. Die Ziele sind die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten, das frühzeitige Erkennen von Infektionen und ein Verhindern der Weiterverbreitung.  Auch das hierfür erforderliche Meldewesen ist im IfSG verankert.

Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Gesundheit, Pflege und Sport arbeitet bezüglich des IfSG eng mit dem Robert-Koch-Institut sowie dem Bundesministerium für Gesundheit zusammen.

Zuständige Behörden für die Durchführung des IfSG sind im Regelfall die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelten Gesundheitsämter.

Studie Coronaimpfstoffe

Eine kürzlich veröffentliche Studie des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege und des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege untersuchte die Wirksamkeit von Coronaimpfstoffen während der verschiedenen Phasen der COVID-19 Pandemie in Hessen. Die Studie ist unter folgendem Link abrufbar: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/41758994/Öffnet sich in einem neuen Fenster

Neben der Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen im Rahmen der Grundimmunisierung galt ein besonderes Augenmerk auch dem Nutzen der sogenannten Boosterimpfungen. Für die Studie wurde ein innovativer methodischer Ansatz gewählt, da die Erfassung der Impfstoffwirksamkeit, besonders in einer pandemischen Lage, einem hohen Risiko von „Verzerrungen“ ausgesetzt ist.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in der Pandemiephase nach der Zulassung der Coronaimpfstoffe, als die sog. Alpha-Variante der SARS-CoV-2 Virus dominant war, eine hohe Wirksamkeit von zwei Impfstoffdosen (Grundimmunisierung) festzustellen war. Diese lag bei ca. 90 Prozent. Damit bestätigt die aktuelle Untersuchung zahlreiche andere Studien, die eine ähnlich hohe Wirksamkeit der Grundimmunisierung festgestellt hatten. In den darauffolgenden Phasen, in denen die Delta- bzw. Omikron-Varianten dominierten, war die Wirksamkeit der Grundimmunisierung deutlich niedriger, sie lag jedoch höher als in einigen anderen Studien. In der Pandemiephase, in der die Delta-Variante des SARS-CoV-2 Virus dominierte, wurde mit der sogenannten Boosterimpfung eine deutliche zusätzliche Schutzwirkung der dritten Impfstoffdosis nachweisbar. In der darauffolgenden Phase der Omikron-Variante war auch diese Wirkung deutlich abgeschwächt und sogar eine vierte Dosis zeigte nur wenig Nutzen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass zwei Dosen von COVID-19 Impfungen wirksam waren, wenn sich auch die Wirksamkeit im Verlauf der der Pandemie veränderte und der zusätzliche Nutzen von weiteren Dosen unterschiedlich ausgeprägt war. 

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