Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) ist zum 01. Januar 2001 in Kraft getreten. Es löste u.a. das Bundesseuchengesetz ab.
Das IfSG regelt insbesondere die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und das hierfür erforderliche Meldewesen.
Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Gesundheit, Pflege und Sport und das Robert-Koch-Institut halten ausführliche Informationen über die Regelungen des IfSG bereit.
Zuständige Behörden für die Durchführung des IfSG sind im Regelfall die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelten Gesundheitsämter.