Der Schutz der hessischen Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren zählt zu den Hauptaufgaben des HLfGP. Hierbei übernimmt das HLfGP u.a. Untersuchungs- und Beratungsaufgaben im Infektionsschutz.
Insbesondere das Infektionsschutzgesetz (IfSG, Bundesgesetz) findet hier Anwendung. Dieses dient der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen und ist zum 01. Januar 2001 in Kraft getreten. Es löste u.a. das Bundesseuchengesetz ab. Das Bundesgesetz regelt die Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, von Ärztinnen und Ärzten, Tierärztinnen und Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen und sonstigen Beteiligten. Die Ziele sind die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten, das frühzeitige Erkennen von Infektionen und ein Verhindern der Weiterverbreitung. Auch das hierfür erforderliche Meldewesen ist im IfSG verankert.
Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Gesundheit, Pflege und Sport arbeitet bezüglich des IfSG eng mit dem Robert-Koch-Institut sowie dem Bundesministerium für Gesundheit zusammen.
Zuständige Behörden für die Durchführung des IfSG sind im Regelfall die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelten Gesundheitsämter.