Eine der Hauptfürsorgepflichten des Landes Hessen ist der Schutz der hessischen Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren. Dies wird durch die Einrichtungen und Institutionen des öffentlichen Gesundheitswesens gewährleistet.
Als oberste Landesbehörde hat das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Gesundheit, Pflege und Sport (HMFG) in diesem Zusammenhang die Fachaufsicht über das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Das HLfGP hat als obere Landesbehörde die Fachaufsicht über alle hessischen Gesundheitsämter, die bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten angesiedelt sind, die Zuständigkeit für Berufs- und Prüfungsangelegenheiten in den akademischen Gesundheitsberufen und den Gesundheitsfachberufen in Hessen. Es ist der Sitz des Gutachterausschusses für die Heilpraktiker-Überprüfungen.