Das Team des Pflegequalifizierungszentrums Hessen (PQZ) hilft telefonisch gern bei Fragen zur Vervollständigung Ihrer Unterlagen.
Servicetelefon: +49 611 3259 1499
Dienstag bis Donnerstag zwischen 9 und 12 Uhr
Drittstaaten
Für eine Unterstützung bei Ihrem Antrag rufen Sie gerne die Hotline von PQZ Hessen zu den Servicezeiten an (Dienstag bis Donnerstag von 9-12 Uhr).
Das Team des Pflegequalifizierungszentrums Hessen (PQZ) hilft telefonisch gern bei Fragen zur Vervollständigung Ihrer Unterlagen.
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Dienstag bis Donnerstag zwischen 9 und 12 Uhr
In den nachfolgenden Abschnitten finden Sie zusätzliche Informationen zur Antragstellung und Dokumenterstellung.
Übersetzungen müssen in Deutschland von einem allgemein beeidigten, öffentlich bestellten oder allgemein ermächtigten Übersetzer angefertigt sein und sind ausschließlich vom Original anzufertigen. Die Übersetzung muss fest mit einer Kopie des Originals verbunden sein.
Welche Dokumente Sie übersetzen lassen müssen entnehmen Sie der
Übersicht beigefügter Antragsunterlagen (Anlage 1) und den
Hinweisen zur Anlage 1.
In der Dolmetscher- und ÜbersetzerdatenbankÖffnet sich in einem neuen Fenster finden Sie einen Übersetzer in Ihrer Nähe.
Amtlich beglaubigte Kopien werden von Behörden oder Notaren der Bundesrepublik Deutschland oder von deutschen Botschaften/ deutschen Konsulaten angefertigt.
Bitte beachten Sie: Beglaubigungen von Übersetzern, Kirchen, Schulen, Studentenwerke, Krankenkassen u. Ä. werden nicht akzeptiert.
Die Prüfung der Ausbildungsunterlagen in einem Gutachterverfahren ist nur möglich, wenn die Originale mit einer Haager Apostille bestätigt sind.
Die Apostille muss mit den einzelnen Originalen untrennbar verbunden sein oder auf den Originalen von der Deutschen Botschaft im Ausbildungsland nach Vorbestätigung durch das dortige Außenministerium ein Legalisationsvermerk angebracht sein (Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde).
Aus den vorzulegenden amtlich beglaubigten Kopien der Ausbildungsunterlagen muss erkennbar sein, dass eine Haager Apostille oder eine Legalisierung erfolgt ist.
Haken Sie die entsprechenden Einträge in der Übersicht ab. Nutzen Sie gerne die Übersicht beigefügter Antragsunterlagen (Anlage 1). Die Übersicht bitte nicht einreichen.
Prüfen Sie folgende Punkte vor Absenden des Antrags:
Wenn alles vollständig und korrekt vorliegt senden Sie die Unterlagen bitte per Post an:
Pflegequalifizierungszentrum Hessen
Team akademische Heilberufe
Zu den Sandbeeten 5
35043 Marburg