Welchen Weg nimmt Ihre Bewerbung?
Sobald eine Bewerbung eingegangen ist, gleicht das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) ab, ob alle
BewerbungsvoraussetzungenÖffnet sich in einem neuen Fenster erfüllt sind und die im Bewerbungsportal eingegebenen Daten mit den als PDF-Datei eingereichten Bewerbungsunterlagen übereinstimmen.
Ganz wichtig für Sie: Es besteht keine sogenannte „Amtsermittlungspflicht“. Das HLfGP fordert also nicht etwa fehlende Unterlagen oder Nachweise nach oder klärt erkennbare Unstimmigkeiten auf. Für Ihre Bewerbung sind Sie verantwortlich!
Formal fehlerhafte Bewerbungen sind vom weiteren Auswahlverfahren auszuschließen. Unvollständige, wenngleich formal gültige Bewerbungen werden nur eingeschränkt gewertet.
Auswahlstufe 1
Passt alles, werden in der ersten Auswahlstufe maximal erreichbare 100 Punkte vergeben.
Unverzichtbare Bewerbungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewerbung sind:
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den Studiengang Medizin (die Durchschnittsnote fließt nicht in die Bewertung ein),
- tabellarischer Lebenslauf,
- Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass).
Des Weiteren (wird im Bewerbungsportal online abgefragt und muss nicht separat nachgewiesen oder erklärt werden):
- Bewerber-ID (hochschulstart.de, nach dortiger vorheriger Registrierung),
- Angabe von Studienortpräferenzen,
- Versicherung, dass der Prüfungsanspruch im Studiengang Humanmedizin nicht verloren wurde und
- Erklärung, zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht andernorts für einen Vollstudienplatz im Studiengang Humanmedizin an einer deutschen Hochschule eingeschrieben zu sein.
Weitere Nachweise können optional eingereicht werden und vergrößern gegebenenfalls die Chancen auf einen der quotierten Studienplätze:
- Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstests (TMS),
- berücksichtigungsfähige abgeschlossene Berufsausbildung,
- Berufstätigkeit (auch mehrere),
- praktische Tätigkeit im Rahmen eines Freiwilligendienstes,
- ehrenamtliche Tätigkeit mit einschlägigen Fortbildungsnachweisen.
Dabei wird der fachspezifische Studieneignungstest, aktuell ausschließlich der Test für Medizinische Studiengänge (TMS)Öffnet sich in einem neuen Fenster mit bis zu 60 Punkten bewertet. Er kann im Frühjahr (Anfang Mai) und im Herbst (Anfang November) an jeweils zwei Tagen an bundesweit mehreren Testorten absolviert werden. Eine frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert. Der TMS kann einmalig zeitnah wiederholt werden. Um sich darauf vorzubereiten, gibt es ein breites Angebot an Kursen, Büchern und Simulationen.
Weitere maximal 40 Punkte sind zu erreichen, indem eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf, eine oder mehrere mindestens sechsmonatige berufliche Tätigkeiten (maximal werden zwei Jahre berücksichtigt), eine mindestens einjährige Tätigkeit in einem Freiwilligendienst oder eine mindestens zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit mit vier medizinischen Fortbildungen nachgewiesen werden (siehe dazu auch Anlage zur Landesverordnung).
Die erste Auswahlstufe schließt mit einer Rangliste ab, anhand derer die Einladungen für die zweite Auswahlstufe ausgesprochen werden (Beispiel: 100 Punkte = Ranglistenplatz 1, 99,8 Punkte = Ranglistenplatz 2 etc.).
Dabei werden maximal doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie quotierte Studienplätze zur Verfügung stehen. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten zu berücksichtigenden Ranglistenplatz diese Höchstzahl, entscheidet bei Punktegleichheit das Los.