Euro-Banknoten und Stethoskop

Fallpauschalensystem

Ab dem Jahr 2004 werden die von den Krankenhäusern erbrachten Leistungen pro Behandlungsfall mit einer Fallpauschale abgerechnet. In einem Fallpauschalensystem ergibt sich der Preis der Behandlung indem die bundeseinheitliche Bewertungsrelation mit dem jeweilig geltenden landesweiten Basisfallwert (LBFW) multipliziert wird.

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Für die Patienten und Angehörigen ist der Aufenthalt in einem Krankenhaus oft mit vielen Ängsten und dem Wunsch auf schnelle Genesung verbunden. Doch kaum jemand kennt das komplizierte finanzielle rechtliche Geflecht hinter der eigentlichen Krankenhausversorgung.

Seit dem Jahr 2004 werden die von den Krankenhäusern erbrachten Leistungen pro Behandlungsfall mit einer Fallpauschale abgerechnet. In einem Fallpauschalensystem ergibt sich der Preis der Behandlung, indem die bundeseinheitliche Bewertungsrelation/BWR – als Faktor für jede Krankheit – mit dem jeweilig geltenden landesweiten Basisfallwert (LBFW) multipliziert wird. 

So kostet beispielsweise eine natürliche Geburt ohne Komplikationen im Krankenhaus im Jahr 2023 in Hessen rund 1.962 Euro.

Hierbei wird die Bewertungsrelation von 0,491 Punkten mit dem aktuellen Landesbasisfallwert von rund 3.995,60 Euro (Stand 1.1.2023) multipliziert. Zusätzlich erhalten die Krankenhäuser ein separates Entgelt für die Pflegeleistungen pro Tag.

Zuständig für die hessenweite Genehmigung vereinbarter oder festgesetzter Entgelte gemäß Krankenhausfinanzierungs- und Krankenhausentgeltgesetz sowie der Bundespflegesatzverordnung ist gem. § 21 Nr. 2 der hessischen Krankenhausverordnung das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege.

Das HLfGP genehmigt auf den oben genannten Grundlagen für rund 150 hessische Krankenhäuser ein jährliches Budgetvolumen in Höhe von ca. 4,4 Milliarden Euro. Auf diese Weise wird in Hessen der Anspruch der Bevölkerung auf eine flächendeckende Krankenhausversorgung auf hohem Niveau erfüllt. Die Grundlage dieser Versorgung bilden Budget- und Entgeltvereinbarungen, welche jährlich zwischen den Krankenkassen und den Krankenhäusern verhandelt und vereinbart werden. In diesen Budgetvereinbarungen werden die Personal- und Sachkosten sowie verschiedene Ausgleichszahlungen (Erlösausgleiche) für vorangegangene Jahre berücksichtigt und die Leistungsvergütung für die einzelnen Krankenhäuser festgelegt.

In einem umfangreichen Genehmigungsverfahren werden diese vereinbarten Budget- und Entgeltvereinbarungen geprüft und, wenn diese den gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen entsprechen, genehmigt. Darüber hinaus wird die Genehmigung für eine Vielzahl von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, bundeseinheitlichen Zusatzentgelten, krankenhausindividuellen Entgelten und für Ausbildungsbudgets erteilt.

Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung - BPflV)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Hessische Krankenhausgesellschaft - Interessenvertretung der hessischen KrankenhäuserÖffnet sich in einem neuen Fenster

 

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