Rettungswagen im Einsatz

Berufe im Rettungswesen

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege ist hessenweit Fachaufsichtsbehörde für die Aus-/ Fort- und Weiterbildung im Rettungswesen

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Die staatliche Anerkennung der Ausbildungsstätten (Rettungsdienstschulen sowie Lehrrettungswachen) gehört hierbei ebenso zu den Aufgaben, wie die Ausbildung in den Berufen zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter, sowie zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter.

Notfallsanitäter:

Als bundeseinheitlich staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im Rettungswesen gibt es die 3-jährige Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter, welche die höchste nichtärztliche Qualifikation in der Notfallrettung darstellt.

Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter umfasst mindestens

  • theoretischen und praktischen Unterricht mit einem Umfang von 1920 Stunden an einer staatlich anerkannten Schule (Download „Liste Rettungsdienstschulen in Hessen“).
  • eine praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen mit einem Umfang von 1920 Stunden (Download „Liste Lehrrettungswachen in Hessen“)
  • eine praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern mit einem Umfang von 720 Stunden
  • Ausbildungsträger sind in Hessen die genehmigten Lehrrettungswachen.

(Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten können noch bis Ende 2023 eine Ergänzungsprüfung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter ablegen)

Rettungssanitäter:

Als landesrechtlich geregelte Ausbildung gibt es die 520 Stunden umfassende Ausbildung zur Rettungssanitäterin/ zum Rettungssanitäter nach der Hessischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APORettSan) vom 01. Oktober 2021. Diese Ausbildung befähigt zum eigenverantwortlichen Durchführen von Krankentransporten, sowie der Unterstützung von Notfallsanitäterinnen/ Notfallsanitätern in der Notfallrettung. Darüber hinaus sind Rettungssanitäter in den Feuerwehren sowie dem Katastrophenschutz tätig.

Die Ausbildung beinhaltet eine theoretische Ausbildung (240 Stunden) die ebenfalls an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte (s. o.) stattfindet, ferner eine klinisch-praktische Ausbildung (80 Stunden), die praktische Ausbildung auf einer Lehrrettungswache (160 Stunden) und einen 40 Stunden umfassenden Abschlusslehrgang sowie eine Prüfung.

Das Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege ist zuständig für alle Prüfungsangelegenheiten, das Erteilen von Berufserlaubnisurkunden (Notfallsanitäter) und das Erstellen von Ersatzdokumenten.

Sie entscheidet über die eventuelle Gleichwertigkeit anderer Ausbildungsinhalte und mögliche Ausbildungsverkürzungen.

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