Ausbildung in der Krankenpflegehilfe
In Hessen ist die einjährige Ausbildung zur Krankenpflegehelferin oder zum Krankenpflegehelfer staatlich geregelt.
Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege gehören die staatliche Anerkennung von und die Aufsicht über die hessischen Ausbildungseinrichtungen für die Ausbildung in der Krankenpflegehilfe.
Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in dieser Ausbildung zuständig. Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus und entscheidet über mögliche Ausbildungsverkürzungen sowie den Widerruf von Berufserlaubnisurkunden.
Rahmenlehrplan für die Ausbildung zum staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer oder zur staatlich anerkannten Krankenpflegehelferin und zum Altenpflegehelfer oder zur Altenpflegehelferin
Mit Einführung der generalistischen Pflegefachausbildung 2020 wurde es erforderlich, die beiden zugrundeliegenden landesrechtlichen Berufsgesetze für die staatlichen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe zu evaluieren und Anpassungen vorzunehmen, um für Absolventen der Alten- bzw. Krankenpflegehelferausbildung eine bessere Anschlussfähigkeit an die verkürzte Pflegefachausbildung nach dem Pflegeberufegesetz zu schaffen.
Mit dem zusätzlich eingeführten neuen Lernbereich 5 zur „Anbahnung von Kompetenzen zur altersübergreifenden pflegerischen Versorgung“ wurde ein erster Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung der beiden hessischen Helferausbildungen mit der Pflegefachausbildung nach dem Pflegeberufegesetz gegangen, wenngleich es sich bei dem jetzt veröffentlichten Rahmenlehrplan ausdrücklich nicht um einen Rahmenlehrplan für eine generalistische Helferausbildung handelt. Es war der Wunsch der Leistungserbringer, die beiden Helferausbildungen mit ihrem jeweiligen Profil zu erhalten und keine generalistische Helferausbildung zu schaffen. Mit der erfolgten Novellierung der beiden Berufsgesetze für die Helferausbildungen wurden wesentliche Ausbildungsregelungen in den beiden Landesgesetzen angeglichen und die Vorgaben zu den Inhalten der schulischen und praktischen Ausbildung der beiden Berufe synchronisiert.
Reformierung der Helferberufe und Übergang in die neue Pflegefachassistenzausbildung
Am 1. Januar 2027 tritt das neue Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) in Kraft. Damit wird der generalistisch ausgerichtete Ausbildungsberuf der „Pflegefachassistenz“ geschaffen, der bundesweit einheitlich ist. Die bisher landesrechtlich geregelten Ausbildungsberufe des „staatlich anerkannten Krankenpflegehelfers“ und der "staatlich anerkannten Krankenpflegehelferin" sowie des „staatlich anerkannten Altenpflegehelfers“ und der „staatlich anerkannten Altenpflegehelferin“ werden damit reformiert und zukünftig abgelöst.
Die beiden landesrechtlich geregelten Ausbildungen nach dem Hessischen Altenpflegehilfegesetz und dem Hessischen Krankenpflegehilfegesetz können in Hessen im Rahmen der Übergangsvorschrift des § 52 Abs. 2 des Pflegefachassistenzgesetzes noch bis zum 31. Dezember 2027 begonnen und bis spätestens 31. Dezember 2030 abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zur Umstellung auf die neue Pflegefachassistenzausbildung finden Sie hier: Pflegeassistenzgesetz | HLfGP.hessen.de