Ärztin misst Blutdruck ihres Patienten

Krankenpflegehilfe

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Ausbildung in der Krankenpflegehilfe

In Hessen ist die einjährige Ausbildung zur Krankenpflegehelferin oder zum Krankenpflegehelfer staatlich geregelt.

Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege gehören die staatliche Anerkennung und die Aufsicht über die hessischen Ausbildungseinrichtungen für die Ausbildung in der Krankenpflegehilfe.

Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in dieser Ausbildung zuständig. Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus und entscheidet über mögliche Ausbildungsverkürzungen sowie den Widerruf von Berufserlaubnisurkunden.

Rahmenlehrplan für die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer/in und Altenpflegehelfer/in

Mit Einführung der generalistischen Pflegefachausbildung 2020 wurde es erforderlich, die beiden zugrundeliegenden landesrechtlichen Berufsgesetze für die Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/-in und zum staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer/-in zu evaluieren und Anpassung vorzunehmen, um für Absolventen der Alten- und Krankenpflegehelferausbildung eine bessere Anschlussfähigkeit zur verkürzten Pflegefachausbildung nach dem Pflegeberufegesetz zu schaffen.

Mit dem zusätzlich eingeführten neuen Lernbereich 5 zur „Anbahnung von Kompetenzen zur altersübergreifenden pflegerischen Versorgung“ wurde ein erster Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung der beiden hessischen Helferausbildungen mit der Pflegefachausbildung nach dem Pflegeberufegesetz gegangen, wenngleich es sich bei dem jetzt veröffentlichen Rahmenlehrplan ausdrücklich nicht um einen

Rahmenlehrplan für eine generalistische Helferausbildung handelt. Es war Wunsch der Leistungserbringer, die beiden Helferausbildungen mit ihrem jeweiligen Profil zu erhalten und keine generalistische Helferausbildung zu schaffen. Mit der erfolgten Novellierung der beiden Berufsgesetze für die Helferausbildungen wurden wesentliche Ausbildungsregelungen in den beiden Landesgesetzen gleichlautend gefasst und die Vorgaben zu den Inhalten der schulischen und praktischen Ausbildung der beiden Berufe synchronisiert.

Der in den Jahren 2022 und 2023 entwickelte gemeinsame Rahmenlehrplan dient nun den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung als gemeinsamer inhaltlicher Orientierungsrahmen für die Entwicklung der schulischen und praktischen Curricula, ohne dass die jeweiligen inhaltlichen Spezifika der beiden Helferausbildungen verloren gehen.

Weiterführende Informationen:

Der gemeinsame Rahmenlehrplan wurde im Aufbau und Systematik aufbauend auf den bisher bestehenden Rahmenlehrplan für die Altenpflegehilfeausbildung durch das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (involas) unter Einbindung von Expertinnen und Experten aus hessischen Pflegeschulen, dem Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege sowie dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration entwickelt.
Er umfasst den theoretischen und fachpraktischen Unterricht sowie die praktische Ausbildung in den verschiedenen Pflegesettings.

Beschreibung Berufsbild

Der Beruf der Krankenpflegehelferin und des Krankenpflegehelfers gehört den Helferberufen im pflegerischen Berufsbereich an.

Es ist hervorzuheben, dass Hauptschülerinnen und Hauptschüler nach Abschluss dieser Ausbildung die Zugangsvoraussetzungen für eine Ausbildung zur/ zum Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Gesundheits- und Krankenpfleger und zur/ zum Gesundheits—und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie als Altenpflegerin / Altenpfleger erworben haben.

 

  • Staatlich anerkannte Krankenpflegehilfeschulen
  • Ausbildungsträger (Land/ Landkreise/ Gemeinden/ freigemeinnützige Körperschaften/ private Institutionen)
  • 1-jährige Ausbildung
  • 1.600 Stunden
  • 700 Std. theoretischer und praktischer Unterricht
  • 900 Std. praktische Ausbildung

  • Krankenhäuser mit verschiedenen medizinischen Fachgebieten
  • Stationäre Pflegeheime
  • Ambulante Pflegedienste
  • Kurzzeit- und Tagespflege
  • Ambulante Hospizdienste
  • Stationäre Hospize
  • Rehakliniken, Kur- und Bädereinrichtungen
  • Behinderteneinrichtungen
  • Betreutes Wohnen

Mit dem Berufsabschluss als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer, eröffnet sich für Hauptschüler die Möglichkeit, zur Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Gesundheits- und Krankenpfleger zugelassen zu werden und bei entsprechender Leistung, die Fachkraftausbildung um ein volles Jahr zu verkürzen.

Die Aufgabe der Krankenpflegehelfer/innen besteht in der Pflege und Versorgung kranker und pflegedürftiger Menschen unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften, sowie die damit verbundenen hauswirtschaftlichen und sonstigen Assistenzaufgaben in Stations-, Funktions- und sonstigen Bereichen des Gesundheitswesens.

  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
  • kein Mindestalter

Ausbildungsdauer

1 Jahr Vollzeit oder in Teilzeit höchstens 3 Jahre, mindestens 700 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, 900 Stunden praktische Ausbildung.

Abschlussprüfung

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Hessisches Krankenpflegehilfegesetz vom 21. September 2004, geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2009, zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 29.9.2017 (GVBl. S. 313)

Hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Krankenpflegehilfe vom 2. Dezember 2004, geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Art. 5 Fünfte VO zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änd. befristeter Rechtsvorschriften im Bereich des Sozialministeriums vom 11. 12. 2012 (GVBl. S. 681)

Die Ausbildung wird an staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens durchgeführt.

Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer haben die Möglichkeit eine Ausbildung in der Gesundheit- und Krankenpflege, in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder in der Altenpflege anzuschließen.

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