Ärztin misst Blutdruck ihres Patienten

Krankenpflegehilfe

Ausbildung in der Krankenpflegehilfe

In Hessen ist die einjährige Ausbildung zur Krankenpflegehelferin oder zum Krankenpflegehelfer staatlich geregelt.

Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege gehören die staatliche Anerkennung von und die Aufsicht über die hessischen Ausbildungseinrichtungen für die Ausbildung in der Krankenpflegehilfe.

Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in dieser Ausbildung zuständig. Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus und entscheidet über mögliche Ausbildungsverkürzungen sowie den Widerruf von Berufserlaubnisurkunden.

Rahmenlehrplan für die Ausbildung zum staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer oder zur staatlich anerkannten Krankenpflegehelferin und zum Altenpflegehelfer oder zur Altenpflegehelferin

Mit Einführung der generalistischen Pflegefachausbildung 2020 wurde es erforderlich, die beiden zugrundeliegenden landesrechtlichen Berufsgesetze für die staatlichen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe zu evaluieren und Anpassungen vorzunehmen, um für Absolventen der Alten- bzw. Krankenpflegehelferausbildung eine bessere Anschlussfähigkeit an die verkürzte Pflegefachausbildung nach dem Pflegeberufegesetz zu schaffen.

Mit dem zusätzlich eingeführten neuen Lernbereich 5 zur „Anbahnung von Kompetenzen zur altersübergreifenden pflegerischen Versorgung“ wurde ein erster Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung der beiden hessischen Helferausbildungen mit der Pflegefachausbildung nach dem Pflegeberufegesetz gegangen, wenngleich es sich bei dem jetzt veröffentlichten Rahmenlehrplan ausdrücklich nicht um einen Rahmenlehrplan für eine generalistische Helferausbildung handelt. Es war der Wunsch der Leistungserbringer, die beiden Helferausbildungen mit ihrem jeweiligen Profil zu erhalten und keine generalistische Helferausbildung zu schaffen. Mit der erfolgten Novellierung der beiden Berufsgesetze für die Helferausbildungen wurden wesentliche Ausbildungsregelungen in den beiden Landesgesetzen angeglichen und die Vorgaben zu den Inhalten der schulischen und praktischen Ausbildung der beiden Berufe synchronisiert.

Reformierung der Helferberufe und Übergang in die neue Pflegefachassistenzausbildung

Am 1. Januar 2027 tritt das neue Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) in Kraft. Damit wird der generalistisch ausgerichtete Ausbildungsberuf der „Pflegefachassistenz“ geschaffen, der bundesweit einheitlich ist. Die bisher landesrechtlich geregelten Ausbildungsberufe des „staatlich anerkannten Krankenpflegehelfers“ und der "staatlich anerkannten Krankenpflegehelferin" sowie des „staatlich anerkannten Altenpflegehelfers“ und der „staatlich anerkannten Altenpflegehelferin“ werden damit reformiert und zukünftig abgelöst.

Die beiden landesrechtlich geregelten Ausbildungen nach dem Hessischen Altenpflegehilfegesetz und dem Hessischen Krankenpflegehilfegesetz können in Hessen im Rahmen der Übergangsvorschrift des § 52 Abs. 2 des Pflegefachassistenzgesetzes noch bis zum 31. Dezember 2027 begonnen und bis spätestens 31. Dezember 2030 abgeschlossen werden.

Weitere Informationen zur Umstellung auf die neue Pflegefachassistenzausbildung finden Sie hier: Pflegeassistenzgesetz | HLfGP.hessen.de

Beschreibung Berufsbild

Krankenpflegehelfer versorgen Kranke qualifiziert unter Anleitung einer Pflegefachkraft. Der Helferberuf umfasst zudem hauswirtschaftliche und sonstige Assistenzaufgaben im Gesundheitswesen.

Zugangsvoraussetzungen

  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
  • Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss; auf Antrag Beginn der Ausbildung ohne Schulabschluss möglich
  • Kein Mindestalter

Ausbildungsstruktur

  • Theoretische Ausbildung an staatlich anerkannten Krankenpflegehilfeschulen
  • Träger der praktischen Ausbildung: Krankenhäuser (Land/ Landkreise / Gemeinden / freigemeinnützige Körperschaften / private Institutionen)
  • 1-jährige Vollzeitausbildung, Teilzeitausbildung bis zu drei Jahren möglich
  • 750 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht in der Krankenpflegeschule
  • 950 Stunden praktische Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben und im Rahmen von Pflichteinsätzen bei kooperierenden Betrieben.

Die Auszubildenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit einem Krankenhaus ab und erhalten von ihrem Arbeitgeber eine angemessene Ausbildungsvergütung, welche vertraglich geregelt ist.

In der Krankenpflegeschule werden sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse vermittelt, hierzu gehören zum Beispiel Grundkenntnisse in Pflege, Medizin und Psychologie. Diese Grundkenntnisse werden dann in den berufspraktischen Ausbildungsabschnitten angewandt, um sie sowohl zu vertiefen als auch erweitern zu können.

Die praktische Ausbildung findet nicht nur im Betrieb statt, bei dem der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde, sondern auch im jeweils anderen Bereich: Pflichteinsätze sind in der stationären Langzeitpflege oder in der ambulanten Pflege abzuleisten. Weitere Abschnitte der praktischen Ausbildung können in geriatrischen oder psychiatrischen Einrichtungen erbracht werden.

Abschlussprüfung

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

 

  • Krankenhäuser mit verschiedenen medizinischen Fachgebieten
  • Stationäre Pflegeheime
  • Ambulante Pflegedienste
  • Kurzzeit- und Tagespflege
  • Ambulante Hospizdienste
  • Stationäre Hospize
  • Rehakliniken, Kur- und Bädereinrichtungen
  • Behinderteneinrichtungen
  • Betreutes Wohnen

Im Bundesland Hessen besteht grundsätzlich Schulgeldfreiheit. Auszubildende sind von den Ausbildungsgebühren freigestellt. Auszubildende erhalten darüber hinaus für die gesamte Dauer der Ausbildung von ihren Ausbildungsbetrieben (Krankenhäuser) eine angemessene Ausbildungsvergütung. Je nach Träger der praktischen Ausbildung kann die Höhe der Ausbildungsvergütung unterschiedlich ausfallen. Die Ausbildungsvergütung für die Krankenpflegehelferausbildung orientiert sich am 1. Ausbildungsjahr der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Die Finanzierung der theoretischen Ausbildung wird vertraglich mit dem Träger der praktischen Ausbildung geregelt.

Hessisches Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG) vom 21. September 2004, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. März 2023 (GVBl. S. 160, 167)

Hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Krankenpflegehilfe (HKPHAPrO) vom 2. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Artikel 63 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (GVBl. 2025 Nr. 110)

Die Ausbildung erfolgt an den staatlich anerkannten Krankenpflegehilfeschulen in Hessen sowie bei den jeweiligen Trägern der praktischen Ausbildung. Bewerbungen müssen direkt an diese Stellen gerichtet werden. Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege bietet selbst keine Ausbildungsplätze in einer Pflegeausbildung an und ist auch nicht für die Vergabe der Ausbildungsplätze zuständig.

Mit dem Berufsabschluss als staatlich anerkannte Krankenpflegehelferin oder staatlich anerkannter Krankenpflegehelfer eröffnet sich für Personen, die mind. über einen Hauptschulabschluss verfügen, die Möglichkeit, zur generalistischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz zugelassen zu werden. Die dreijährige Pflegefachkraftausbildung kann bei entsprechender Leistung auf Antrag um bis zu einem Jahr zu verkürzt werden. Krankenpflegehelfende können so unmittelbar mit dem 2. Ausbildungsjahr beginnen.