Das Team des Pflegequalifizierungszentrums Hessen (PQZ) hilft telefonisch gern bei Fragen zur Vervollständigung Ihrer Unterlagen.
Servicetelefon: +49 611 3259 1499
Dienstag bis Donnerstag zwischen 9 und 12 Uhr
Drittstaaten
Haben Sie zu einem der folgenden Schritte oder den Unterlagen Rückfragen oder sind sich unsicher? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Das Team des Pflegequalifizierungszentrums Hessen (PQZ) hilft telefonisch gern bei Fragen zur Vervollständigung Ihrer Unterlagen.
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Dienstag bis Donnerstag zwischen 9 und 12 Uhr
Lesen Sie die oben genannten Dokumente sorgfältig durch. Legen Sie Ihre bereits vorhandenen Unterlagen im Original oder als beglaubigte/übersetzte Kopien bereit.
Drucken Sie die Übersicht beigefügter Antragsunterlagen (Anlage 1)Öffnet sich in einem neuen Fenster aus.
Sammeln Sie Ihre Dokumente an einer Stelle und haken Sie die entsprechenden Einträge in der Übersicht ab.
Fügen Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente Ihrem Sammel-Stapel hinzu und haken Sie die Punkte in der Übersicht ab.
Holen Sie noch nicht vorhandene oder zu beglaubigende/übersetzende Dokumente (genaue Infos in den Hinweisen zur Anlage 1Öffnet sich in einem neuen Fenster) ein und erstellen Sie Ihren Lebenslauf.
Übersetzungen müssen in Deutschland von einem allgemein beeidigten, öffentlich bestellten oder allgemein ermächtigten Übersetzer angefertigt sein und sind ausschließlich vom Original anzufertigen. Die Übersetzung muss fest mit einer Kopie des Originals verbunden sein.
Welche Dokumente Sie übersetzen lassen müssen entnehmen Sie der
Übersicht beigefügter Antragsunterlagen (Anlage 1)Öffnet sich in einem neuen Fenster und den
Hinweisen zur Anlage 1Öffnet sich in einem neuen Fenster.
In der Dolmetscher- und ÜbersetzerdatenbankÖffnet sich in einem neuen Fenster finden Sie einen Übersetzer in Ihrer Nähe.
Amtlich beglaubigte Kopien werden von Behörden oder Notaren der Bundesrepublik Deutschland oder von deutschen Botschaften/ deutschen Konsulaten angefertigt.
Bitte beachten Sie: Beglaubigungen von Übersetzern, Kirchen, Schulen, Studentenwerke, Krankenkassen u. Ä. werden nicht akzeptiert.
Welche Dokumente Sie beglaubigen lassen müssen entnehmen Sie der
Übersicht beigefügter Antragsunterlagen (Anlage 1) und den
Hinweisen zur Anlage 1.
Prüfen Sie folgende Punkte vor Absenden des Antrags:
Wenn alles vollständig und korrekt vorliegt senden Sie die Unterlagen bitte per Post an:
Pflegequalifizierungszentrum Hessen
Team akademische Heilberufe
Zu den Sandbeeten 5
35043 Marburg