Approbation zur Ausübung akademischer Heilberufe für Absolventinnen und Absolventen mit Ausbildungsabschluss in Hessen.
Für die Ausübung eines akademischen Heilberufes (Ärztin/Arzt, Apothekerin/Apotheker, Zahnärztin/ Zahnarzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in) in Deutschland bedarf es einer Approbation. Sie können die Approbation beim HLfGP beantragen, wenn Sie die entsprechende Ausbildung in Hessen abgeschlossen haben.
Die Approbation wird auf Antrag erteilt, wobei die Antragsstellung elektronisch erfolgt. Informationen zur Online-Anmeldung entnehmen Sie bitte hierÖffnet sich in einem neuen Fenster Da einige der einzureichenden Unterlagen im Antragsverfahren zeitlich nur begrenzt gültig sind, sollte der Antrag frühestens 2 Wochen vor der letzten Prüfung eingereicht werden. Nachzureichende Unterlagen sollten dann innerhalb eines Monats nach Antragstellung eingegangen sein.
Die Zustellung der Approbationsurkunde erfolgt zurzeit ausschließlich postalisch. Bitte beachten Sie, dass die postalische Zustellung nur an Sie persönlich erfolgt (Einschreiben/eigenhändig). Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, einen empfangsberechtigten Adressaten zu benennen.
Weitere Informationen zum Antrag auf Approbation, insbesondere zu den einzureichenden Unterlagen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Approbation, das Ihnen am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung steht.
Sofern Sie zukünftig als Arzt/Ärztin bzw. Zahnärztin/Zahnarzt im Ausland tätig werden wollen und hierfür eine Konformitätsbescheinigung nach Art. 24 bzw. 34 der Richtlinie 2005/36/EG benötigen, wenden Sie sich bitte über den nachstehenden Link an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Den Antrag auf Erteilung eines Certificate of good standing (Unbedenklichkeitsbescheinigung) finden Sie unter „Downloads“.
Weitere nützliche Hinweise für Berufseinsteiger erhalten Sie u.a. auf den folgenden Seiten der Berufekammern:
Berufseinstieg für junge Ärztinnen und ÄrzteÖffnet sich in einem neuen Fenster
Junge Mitglieder bei der LandeszahnärztekammerÖffnet sich in einem neuen Fenster