Bunte Spielfiguren Kegel

Einrichtungs- und Projektförderung im Bereich Suchthilfe und Gesundheitsförderung

Förderung von (nicht-)investiven Maßnahmen im Bereich "Suchthilfe und Gesundheitsförderung".

Förderungen im Bereich Suchthilfe und Gesundheitsförderung

Förderung von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen im Bereich Suchthilfe und Suchtprävention sowie Gesundheitsförderung.

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege ist zuständig für die Abwicklung von investiven und nichtinvestiven Förderungen im Bereich der Suchthilfe und Suchtprävention sowie von nichtinvestiven Förderungen der Gesundheitsförderung in Hessen.

Im Bereich Suchthilfe und Suchtprävention werden Angebote der Beratung, Betreuung und Behandlung für Menschen mit Suchtproblemen bzw. Maßnahmen, die einer Suchtgefährdung entgegenwirken, gefördert.

Gefördert werden:

  • Einrichtungen für Suchthilfe
  • innovative Projekte im Suchthilfe- und Suchtpräventionsbereich
  • Einrichtungen für Menschen mit Essstörungen
  • Investive Maßnahmen wie der Bau, die Sanierung und die Ausstattung von Suchthilfeeinrichtungen

Die geförderten Projekte und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zielen auf die Vorbeugung von Erkrankungen und Minderung von gesundheitlichen Risiken ab. Mit den Angeboten der Gesundheitsförderung sollen die Gesundheitsressourcen der Menschen in Hessen gestärkt werden.

Förderschwerpunkte sind:

  • Einrichtungen zur Gesundheitsförderung
  • innovative Projekte zur Gesundheitsförderung und -aufklärung
  • Einrichtungen der AIDS-Hilfe und AIDS-Aufklärung
  • innovative Projekte hinsichtlich HIV-Infektionen, AIDS-Erkrankungen und sexuell übertragbarer Erkrankungen

Die Abwicklung der Förderung erfolgt über das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Für die Bewilligung einer Förderung bis zum Abschluss der geförderten Maßnahme bzw. des Förderprojektes übernimmt das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege die Bearbeitung.

Grundlage für die Förderungen im Bereich Suchthilfe sowie Gesundheitsförderung und -prävention sind die Maßnahmenförderrichtlinie (MFR) und die Investitionsförderrichtlinie (IFR). 

Kontakt

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Kaspar Bockler (Dezernatsleitung)

Dezernat VI3 - Förderangelegenheiten

Fax

+49 611 327 59 1999

Zentrale Postanschrift:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Postfach 12 01 42
64238 Darmstadt

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