Bunte Spielfiguren Kegel

Einrichtungs- und Projektförderung im Bereich Suchthilfe und Gesundheitsvorsorge

Förderung von (nicht-)investiven Maßnahmen im Bereich "Suchthilfe und Gesundheitsvorsorge".

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Förderungen im Bereich Suchthilfe und Gesundheitsförderung

Förderung von Einrichtungen, Projekten und baulichen Maßnahmen im Bereich Suchthilfe und Suchtprävention sowie Gesundheitsförderung.

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege ist zuständig für die Abwicklung von investiven und nichtinvestiven Förderungen im Bereich der Suchthilfe und Suchtprävention sowie der Gesundheitsförderung in Hessen.

Im Bereich Suchthilfe und Suchtprävention werden besondere und überregionale Angebote der Beratung, Betreuung und Behandlung für Menschen mit Suchtproblemen bzw. Maßnahmen die einer Suchtgefährdung entgegenwirken gefördert.

  • Gefördert werden investive Maßnahmen wie der Bau, die Sanierung und die Ausstattung von Suchthilfeeinrichtungen
  • überregionale Einrichtungen für Suchtfragen
  • innovative Projekte im Suchthilfe- und Drogenhilfebereich
  • innovative Projekte im Suchtpräventionsbereich
  • bundes- und europaweite Projekte im Suchthilfe- und Drogenhilfebereich

Die geförderten Projekte und Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge zielen auf die Vorbeugung von Erkrankungen und Minderung von gesundheitlichen Risiken. Mit den Angeboten der Gesundheitsförderung sollen die Gesundheitsressourcen der Menschen in Hessen gestärkt werden.

Förderschwerpunkte in beiden Bereichen sind:

  • überregionale Einrichtungen zur Gesundheitsförderung
  • innovative Projekte zur Gesundheitsförderung
  • überregionale Einrichtungen der AIDS-Hilfe und AIDS-Aufklärung
  • innovative Projekte der AIDS-Hilfe und AIDS-Aufklärung
  • Einrichtungen für Menschen mit Essstörungen

Die Abwicklung der Förderung erfolgt über das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Für die Bewilligung einer Förderung bis zum Abschluss der geförderten Maßnahme bzw. des Förderprojektes übernimmt das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege die Bearbeitung.

Grundlage für die Förderungen im Bereich Suchthilfe sowie Gesundheitsförderung und -prävention sind die Investitions- und Maßnahmeförderungsrichtlinien des Landes Hessen (IMFR).

Kontakt

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Dayana Fritz (komm. Dezernatsleitung)

Dezernat VI3 - Förderangelegenheiten

Fax

+49 611 327 59 1999

Zentrale Postanschrift:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Postfach 12 01 42
64238 Darmstadt

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