Bunte Spielfiguren Kegel

Einrichtungs- und Projektförderung im Bereich Suchthilfe und Gesundheitsvorsorge

Förderung von (nicht-)investiven Maßnahmen im Bereich "Suchthilfe und Gesundheitsvorsorge".

Lesedauer:3 Minuten

Projektbezogene Einzelförderung von Einrichtungen zur Suchthilfe und Gesundheitsvorsorge

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege ist zuständig für die Abwicklung projektbezogener Einzelmaßnahmen im investiven und nichtinvestiven Bereich der Suchthilfe und Gesundheitsvorsorge im Land Hessen.

Gefördert werden im Einzelnen:

  • investive Maßnahmen wie Bau, Sanierung und Ausstattung von Suchthilfeeinrichtungen
  • überregionale Einrichtungen für Suchtfragen
  • besondere Arbeits- und Einzelprojekte im Sucht- und Drogenbereich
  • bundes- und europaweite Projekte im Sucht- und Drogenbereich
  • überregionale Einrichtungen für Gesundheitsförderung und -prävention
  • überregionale Einrichtungen für AIDS-Hilfe und -Aufklärung
  • Einrichtungen für Menschen mit Essstörungen

Die Abwicklung der jeweiligen Fördermaßnahme im Antragsverfahren erfolgt über das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Für die Bewilligung eines Projektes bis zum Abschluss dieser Maßnahme obliegt die Bearbeitung dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege.

Grundlage für die Förderung dieses investiven sowie nichtinvestiven Bereiches sind die Investitions- und Maßnahmeförderungsrichtlinien des Landes Hessen (IMFR).

Sozialbudget
Mit dem Nachtrag 2014 wurde das Hessische Sozialbudget im Bereich der freiwilligen Transferleistungen in Kap. 08 06 erstmalig neu geschaffen. Damit sollen Landesmittel der zum Sozialbudget gehörenden Produkte bzw. zu den Produkten gehörende Einzelleistungen in der Legislaturperiode nicht reduziert werden. Gleichzeitig wird bei den betroffenen Produkten entweder der Mitteleinsatz erhöht oder neue Leistungen in das jeweilige Produkt mit aufgenommen. Das Sozialbudget ist kein klassisches haushaltsmäßig gesondert verankertes Budget, sondern wie die frühere "Initiative zur sozialen Sicherung", eine politische Festlegung der Hessischen Landesregierung in der 19. Legislaturperiode. Nähere Angaben können dem Landeshaushaltsplan entnommen werden. Mit dem Nachtrag 2014 wurde bereits ein geschützter Bereich in Höhe von rund 51,5 Mio. Euro ausgewiesen. Ab dem Haushalt 2015 wurde dieser auf rund 70,5 Mio. Euro erhöht. Mit dem Haushalt 2018/2019 wurde das Sozialbudget um 28,5 Mio. Euro (2018) bzw. 48,0 Mio. Euro (2019) auf insgesamt 118.514.200 Euro aufgestockt. Mit der 20. Legislaturperiode wird das "Sozialbudget 2025" fortgeführt. Mit dem Haushalt 2020 und 2021 wurde das Sozialbudget bereits jeweils um 3 Mio. Euro aufgestockt. Eine Erhöhung des Sozialbudgets um weitere 3 Mio. Euro erfolgt mit dem Haushalt 2022.

Kontakt

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Dayana Fritz

Förderdezernat

Fax

+49 611 327 59 1999

Zentrale Postanschrift:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Postfach 2913
65019 Wiesbaden