Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz
Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz (PflBG) hat das Krankenpflegegesetz und das Altenpflegegesetz abgelöst und die Ausbildungsgänge zusammengeführt.
Nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Altenpflegerin oder Altenpfleger
Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.
Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung nach dem zweiten Jahr fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben.
Nähere Informationen zu den Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz finden Sie im Themenportal "Gesundheits- und Pflegeberufe“ sowie auf der Internetseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Pflegeausbildung.
Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege gehören die staatliche Anerkennung und die Aufsicht über die Ausbildungseinrichtungen für die Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz.
Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in diesen Ausbildungen zuständig. Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus und entscheidetüber mögliche Ausbildungsverkürzungen sowie den Widerruf von Berufserlaubnisurkunden.