Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz
Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz (PflBG) hat das Krankenpflegegesetz und das Altenpflegegesetz abgelöst und die Ausbildungsgänge zusammengeführt.
Nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Altenpflegerin oder Altenpfleger
Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.
Auszubildende, die trägerabhängig im Ausbildungsvertrag einen Vertiefungseinsatz im Bereich a) der pädiatrischen Versorgung oder b) der allgemeinen stationären Langzeitpflege oder c) der allgemeinen ambulanten Langzeitpflege vereinbart haben und die ihren beruflichen Schwerpunkt in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen (a) oder der Pflege alter Menschen (b oder c) sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung nach dem zweiten Jahr fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (a) oder der Altenpflege (b oder c) erwerben.
Nähere Informationen zu den Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe auch Links).
Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege gehören die staatliche Anerkennung und die Aufsicht über die Ausbildungseinrichtungen für die Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz in Hessen.
Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in diesen Ausbildungen zuständig. Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus und entscheidet über mögliche Ausbildungsverkürzungen sowie den Widerruf von Berufserlaubnisurkunden.