Die Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) betreut die Studierenden & Ausbildungsteilnehmer/innen folgender Studienrichtungen:
- Humanmedizin
- Zahnmedizin
- Pharmazie
- Psychotherapie
Humanmedizin & Zahnmedizin:
Das HLfGP betreut hierbei die Studierenden der Human- sowie der Zahnmedizin der Johann-Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg in allen Fragen zur Zulassung zu den Ärztlichen & Zahnärztlichen Prüfungen und zur Anrechnung von Studienleistungen.
Pharmazie
Ebenso werden die Studierenden der Pharmazie der Johann-Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Philipps-Universität Marburg in allen Fragen zur Zulassung zum Ersten, Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung und zur Anrechnung von Studienleistungen betreut.
Psychotherapie
Das HLFGP betreut darüber hinaus die Ausbildungsteilnehmer/innen der in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in allen Fragen zur Zulassung zur Staatlichen Prüfung, deren Durchführung sowie über die Anrechnung von Ausbildungsleistungen. Eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Staatlichen Prüfung ist, dass die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung erfüllt sind. Dem HLfGP obliegt darüber hinaus die Aufsicht über die für die Durchführung der Psychotherapieausbildungen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten.
Approbationsverfahren
Des Weiteren werden durch das HLfGP die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendige Approbation als
- Ärztin/Arzt
- Zahnärztin/Zahnarzt
- Psychologische Psychotherapeutin/ Psychologischer Psychotherapeut
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/ Kinder- und Jugendpsychotherapeut
erteilt.
Das HLfGP ist ebenfalls Ansprechpartner für die Berufszulassung von Ärzten/innen, Zahnärzten/innen, Apothekern und Psychotherapeuten mit ausländischer Ausbildung.
Weitere dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege obliegende Maßnahmen sind die Anordnung des Ruhens, des Widerrufs und der Rücknahme von erteilten Approbationen und Erlaubnissen.