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Staatliche Prüfungen sowie studienrelevante Anträge

Lesedauer:5 Minuten

Psychotherapie

Der schriftliche Teil der Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz erstreckt sich über 120 Minuten auf die in der Anlage 1 Teil A der PsychThAPrV/ KJPsychThAPrV aufgeführten Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren.

Diese schriftliche Prüfung wird vom HLPUG in Zusammenarbeit mit dem Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) organisiert. Nähere Informationen, auch zu den Prüfungsterminen, erhalten Sie auf folgender Seite: http://www.impp.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Es handelt sich bei diesem Prüfungsteil um eine bundesweit zeitgleich durchgeführte Prüfung, die nach bundeseinheitlichen Terminen abzuhalten ist.

Der mündliche Teil der Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz erstreckt sich in seinen Fragestellungen insbesondere auf das wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Verfahren, das Gegenstand der vertieften Ausbildung war.

Dieser Prüfungsteil besteht aus zwei Abschnitten, einer Einzelprüfung und einer Gruppenprüfung mit höchstens 4 Prüflingen. Beide Prüfungsabschnitte finden in der Regel am gleichen Tag statt.

Die Prüfungskommission besteht aus 4 Mitgliedern (3 approbierte Psychologische Psychotherapeut/innen bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen sowie 1 Arzt mit einer entsprechenden Weiterbildung.

Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn sowohl die Einzel- als auch die Gruppenprüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden und die Prüfungsnote mindestens „ausreichend“ ist.

Sprechzeiten: Dienstag bis Donnerstag 9.30 bis 12.00 Uhr

Buchstaben A bis L
Tel. +49 (0)611 3259-1421

Buchstaben M bis Z
Tel. +49 (0)611 3259 1416

E-Mail: psychotherapie@hlfgp.hessen.de

Pharmazie

Die Pharmazeutische Prüfung nach der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) ist in drei Prüfungsabschnitten abzulegen. Studierende der Pharmazie in Hessen legen diese Prüfungen vor dem HLfGP ab.

Zahnmedizin

Die Zahnärztliche Prüfung nach der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) umfasst die Naturwissenschaftliche Vorprüfung, die Zahnärztliche Vorprüfung und die Zahnärztliche Prüfung.

Studierende der Zahnmedizin in Hessen legen diese Prüfungen vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Universität ab, an der Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung immatrikuliert sind. Den Anmeldeschluss entnehmen Sie bitte dem nachfolgend stehenden Merkblatt zur Prüfung. Die Anmeldung erfolgt elektronisch. Bitte beachten Sie die HinweiseÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Online AnmeldungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Humanmedizin

Die Ärztliche Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) wird in drei Abschnitten abgelegt.

Studierende der Medizin in Hessen legen diese Prüfungen vor dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege ab. Anmeldeschluss ist jeweils der 10. Januar für die Prüfungen im Frühjahr und 10. Juni für die Prüfungen im Herbst. Die Anmeldung erfolgt elektronisch. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Online Anmeldung.

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