Weiterbildungen für Pflegeberufe
Die Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Hessen durch die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2020 (GVBl. I S. 878) geregelt.
Folgende Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Hessen staatlich geregelt:
- Gruppen- und Wohnbereichsleitung
- Leitende Pflegefachkraft
- Praxisanleiter/in
- Hygienebeauftragte oder Hygienebeauftragter in Pflegeeinrichtungen
- Hygienefachkraft im Krankenhaus
- Palliative Versorgung (Palliative Care)
Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege gehören die staatliche Anerkennung und Aufsicht über die hessischen Weiterbildungseinrichtungen für die in Hessen staatlich geregelten Weiterbildungen für Pflegeberufe.
Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in diesen Weiterbildungen zuständig.
Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Erlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus und entscheidet über mögliche Ausbildungsverkürzungen und die Anerkennung anderer Weiterbildungen.
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