Prozess der Herstellung von Pillen

Herstellung

Herstellung von Arzneimitteln nach anerkannten Regeln

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In Hessen sind ca. 200 unterschiedliche Arzneimittelherstellungsbetriebe angesiedelt. Die Herstellung umfasst folgende Bereiche:

  • sterile Arzneimittel (z.B.: Ampullen, Durchstechflaschen, Infusionsflaschen und –beutel)
  • nicht sterile Arzneimittel (z.B.: Tabletten, Dragees, Kapseln, Lösungen, Salben, Gele, Zäpfchen)

Die Arzneimittelherstellung ist europaweit durch die so genannten „GMP-Vorschriften“ (Good Manufacturing Practice) geregelt. Hierdurch existieren verbindliche Vorgaben zu den folgenden Bereichen: Qualitätssicherung, Personal, Räume und Einrichtungen, Dokumentation, Herstellung, Qualitätskontrolle, Verträge, Selbstinspektion, etc.

Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften durch die Arzneimittelherstellungsbetriebe ist Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Hessen erfolgt diese Überwachung durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege. Dazu werden Betriebsbesichtigungen (Regelinspektionen alle 2 Jahre), anlassbezogene Inspektionen (z.B. bei wesentlichen Änderungen in der Betriebsstätte, Vorliegen schwerwiegender Mängel) oder Dokumentenprüfungen (z.B. bei Änderungen der verantwortlichen Personen) herangezogen.

Die Inspektionen werden durch Apothekerinnen und Apotheker des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege durchgeführt.

Bitte beachten Sie: Ab sofort werden von den Pharmaziedezernaten keine beglaubigten Kopien von Erlaubnissen (Herstellungs- und Einfuhrerlaubnisse, Großhandelserlaubnisse) ausgestellt. Bitte wenden Sie sich bezüglich Beglaubigungen (Apostillen, Legalisationen) ausschließlich an das Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat II 21 - EinbürgerungÖffnet sich in einem neuen Fenster oder an andere externe Beglaubigungsstellen.

Alle auf dieser Seite befindlichen Download-Dokumente sind weiterhin gültig und werden zeitnah aktualisiert (17.01.2023).

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