Ihr Medizinstudium in Hessen
Während des Studiums an einer der drei medizinführenden hessischen Universitäten sind Sie Medizinstudierende wie alle anderen auch. Die Regelstudienzeit erstreckt sich einschließlich der Prüfungszeit für den letzten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung auf sechs Jahre und drei Monate.
Überdies nehmen Sie am Schwerpunktcurriculum im Rahmen des „Hessischen Weges“ teil, das Sie begleitend auf Ihre ärztliche Tätigkeit vorbereitet. Bitte beachten Sie außerdem, dass es staatliche und private Stipendienprogramme gibt, auf die Sie sich bewerben können. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Unterstützungsleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich.
Studienleistungen können auch im Ausland erbracht werden, etwa im Rahmen eines Erasmus-Semesters. Nähere Informationen dazu erhalten Sie nach Studienbeginn von Ihrer Hochschule.
Jeweils vor Semesterstart informieren Sie das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) über den Studienverlauf. Die Universitäten unterstützen Sie bei der wissenschaftlichen Prozess- und Ergebnisevaluation im Zusammenhang mit der Doppel-Vorabquote.
Die fachärztliche Weiterbildung
Im Anschluss an das Medizinstudium treten Sie nahtlos in die Weiterbildungsphase ein.
Wenn Sie sich für eine spätere hausärztliche Tätigkeit („Landärztin- und Landarztquote“) entschieden haben, absolvieren Sie die fachärztliche Weiterbildung in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin in Hessen. Mehrere begleitende Angebote, beispielsweise vom Kompetenzzentrum Weiterbildung Hessen, unterstützen Sie.
Haben Sie sich für eine spätere Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) entschlossen, steht es Ihnen frei, ob Sie die fachärztliche Weiterbildung im Öffentlichen Gesundheitswesen vorzugsweise in einem hessischen Gesundheitsamt durchlaufen oder außerhalb des Bundeslandes Hessen.
Den jeweiligen Status Ihrer fünfjährigen fachärztlichen Weiterbildung belegen Sie regelmäßig gegenüber dem HLfGP.
Gesundheitsversorgung in Hessen stärken
Im Anschluss daran nehmen Sie in Hessen vertragsgemäß die hausärztliche Tätigkeit in einer Region oder die amtsärztliche Tätigkeit in einem Gesundheitsamt mit besonderem öffentlichen Bedarf auf.
Der besondere öffentliche Bedarf wurde anhand heutiger Daten und Prognosen festgestellt. Wie sich diese verändern und um welches unterversorgte oder von Unterversorgung bedrohte Gebiet es sich zum Abschluss Ihrer fachärztlichen Weiterbildung konkret handeln wird, kann naturgemäß heute nicht verbindlich abgeschätzt werden.
Insofern ist es offen, wo Sie in einigen Jahren innerhalb des Bundeslandes Hessen arbeiten werden. Die späteren Einsatzorte stehen aber so rechtzeitig fest, dass etwaige Ortswünsche Ihrerseits, soweit möglich, berücksichtigt werden.
Die Bedarfsprognosen für die Landärztin- und Landarztquote liefert die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH). Die späteren Zuweisungen zu Bedarfsgebieten ergeben sich aus dem dann gültigen Bedarfsplan. In welchem hessischen Gesundheitsamt Sie künftig arbeiten, wenn Sie sich auf die ÖGD-Quote beworben haben, richtet sich nach dem künftigen Personalbedarf.
Die beiden Berufsporträts auf unseren Internetseiten informieren Sie über die spannenden Aufgaben, die Sie erwarten.