Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege ist seit dem 01.01.2023 die landesweit zuständige Mittelbehörde für alle Aufgaben des Rettungsdienstes
- Erstellung und Auswertung der Landesstatistik für den Rettungsdienst
- Durchführung von Umfragen bei den Trägern des Rettungsdienstes auf Anfrage durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Gesundheit, Pflege und Sport
- Prüfung von Vorfallmeldungen einschließlich entsprechender Berichte an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Gesundheit, Pflege und Sport
- Personalkostenzuschüsse für die Zentralen Leitstellen
- Erstattung der Kosten für die verbandsinterne Ausbildung des Rettungsdienstpersonals in der Berg- und Wasserrettung
Für Angelegenheiten der Ausbildung und Anerkennung der nicht ärztlichen Berufe im Rettungsdienst ist ebenfalls das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege zuständig.
Die Rechtsaufsicht im Bereich des bodengebundenen Rettungsdienstes im Rahmen der allgemeinen Kommunalaufsicht (§54 HKO, § 136 HGO) wird von allen drei Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel für ihren Zuständigkeitsbereich wahrgenommen.
Für die bodengebundene Notfallversorgung einschließlich der Berg- und Wasserrettung sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Selbstverwaltungsangelegenheit obliegt gemäß § 5 Abs. 1 HRDG verantwortlich.