Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag folgende Dokument einreichen (entweder per Upload im Online-Antrag oder Zustellung per Post):
1 - Nachweis zu Ihrem Standort
2 - Lebenslauf in deutscher Sprache
aus diesem sollen Ihre Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort usw.), Ihre Schulbildung, Ihre absolvierten Ausbildungen/Studiengänge und Ihre Berufserfahrung hervorgehen (nutzen Sie bitte den Vordruck)
3 - Identitätsnachweis
Dies kann Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass sein.
4 - Falls sich Ihre Name geändert hat: Nachweis über Namensänderung
Der Nachweis ist nur dann erforderlich, wenn sich Ihr Name geändert hat und auf Ihren Dokumenten Ihr früherer Name steht. Der Nachweis kann zum Beispiel eine Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde sein.
Sie müssen die Nachweise in der Landessprache und ggf. in deutscher Übersetzung vorlegen.
5 - Bescheinigung über die erworbene Berufsqualifikation
Dies ist in der Regel Ihr Abschlusszeugnis oder Ihr Abschlussdiplom.
Sie müssen die Nachweise in der Landessprache und in deutscher Übersetzung vorlegen.
6 - Ausbildungsnachweise
Die Ausbildungsnachweise müssen den Erwerb Ihrer Berufsqualifikation belegen. Sie müssen die Ausbildungsnachweise in der Landessprache und in deutscher Übersetzung vorlegen. Aus den Ausbildungsnachweisen der Ausbildungsstätte müssen folgende Informationen hervorgehen:
- Dauer der absolvierten Berufsausbildung
- Übersicht über die Unterrichtsfächer oder Module sowie die Ausbildungsstunden in der theoretischen Ausbildung (Stunden pro Fach/Modul getrennt nach theoretischen und praktischem Unterricht/Übungen); wenn bei dem Nachweis die wöchentlichen Stunden pro Fach angegeben sind, ist es erforderlich, dass auch die Anzahl der Unterrichtswochen pro Schuljahr bzw. Semester aufgeführt sind
- Übersicht über den Umfang der praktischen Ausbildung (es muss erkennbar sein, in welchen Versorgungseinrichtungen, Fachgebieten oder Abteilungen und in welchen zeitlichen Umfang jeweils die praktische Ausbildung realisiert wurde)
- Außerdem muss das Registrierungsdiplom vorgelegt werden.
Sie müssen die Nachweise in der Landessprache und in deutscher Übersetzung vorlegen.
7 - Falls Sie über Berufserfahrung in der Pflege verfügen: Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung
Wenn Sie bereits in der Pflege gearbeitet haben oder umfangreiche Weiterbildungen bzw. Studiengänge absolviert haben, können Sie dazu Bescheinigungen vorlegen. Die Nachweise zur Berufserfahrung müssen insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Arbeitgeber (Name der Klinik, Name der Einrichtung),
- Dauer der Tätigkeit (Beginn und Ende mit Monaten und Jahren),
- Art der Tätigkeit und Aufgaben (Einsatzbereiche und Zuständigkeiten)
- ggf. Umfang der Tätigkeit (Vollzeit oder Teilzeit)
Nachweise, die diese Angaben nicht enthalten, können nur bedingt berücksichtigt werden.
Sie müssen die Nachweise in der Landessprache und in deutscher Übersetzung vorlegen.
8 - Falls Sie bereits über ein Sprachzertifikat verfügen: Sprachnachweis
Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 GER
9 - Sonstige Nachweise, die eine abgeschlossene Berufsausbildung belegen
Hinweis zu Abschlüssen bestimmter Länder
Abhängig davon, in welchem Land Sie Ihre Ausbildung (Studium) erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie bestimmte Nachweise vorlegen. Hinweise finden Sie in den Downloads.
Hinweise zur Übersetzung von Dokumenten
Akzeptiert werden nur Übersetzungen, die in Deutschland oder im Ausland von einer / einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzerin / Übersetzer angefertigt wurden. Im Ausland angefertigte Übersetzungen müssen von einer Institution stammen, die in diesem Land zu einer vereidigten Übersetzung (oder einem Äquivalent dazu) befugt ist. Bei Zweifeln an der sachgerechten Übersetzung eines Dokumentes muss die „Vollständigkeit und Richtigkeit“ der angefertigten Übersetzungen von einer / einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzerin / Übersetzer in Deutschland bestätigt werden.
Fall Sie den Anerkennungsantrag per Post einreichen:
Bitte reichen Sie keine Dokumente im Original ein, da das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege die Nachweise vernichtet und keine Nachweise und Dokumente zurücksendet. Die Nachweise benannten Nachweise können als unbeglaubigte Kopien (einfache Kopien) vorgelegt werden.