Rückansicht eines grauhaarigen Lehrers der vor einer Klasse spricht

Alle Infos für Vertragsbeteiligte

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Sie gehören zum ausgewählten Bewerbungskreis und haben mit dem Land Hessen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. Dann sind Sie hier richtig.

Soweit es Ihr Studium betrifft, etwa Immatrikulation, Schwerpunktcurriculum, Vorkurse, Stundenpläne, Studieninhalte, Auslandssemester, Studienplatztausch etc., wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Universität. Sie ist für sämtliche Belange Ihres Studiums zuständig.

Manches betrifft indes nicht nur das Studium, sondern ist überdies vertragsrelevant (Stichwort: Informations- und Mitwirkungspflichten gegenüber dem Land Hessen).

Wichtig ist dabei für uns zunächst, dass Ihre persönlichen Daten und Kontaktinformationen immer aktuell sind. Bei etwaigen Änderungen können Sie uns gerne eine formlose E-Mail an studienplatzquote@hlfgp.hessen.de senden. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass ein E-Mail-Versand unverschlüsselt erfolgt und geben Ihr Geburtsdatum an, damit wir Sie zweifelsfrei identifizieren können. Alternativ können Sie gerne den Vordruck unten auf dieser Seite verwenden.

Bei Fragen zu Ihren vertraglichen Pflichten sprechen Sie uns gerne an. Ebenso nehmen wir Ihre Studien- und Prüfungsnachweise entgegen. Verändert sich Ihre persönliche Lebenslage und könnte beispielsweise zu einer Verzögerung oder einer Unterbrechung des Studiums führen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, um Ihren weiteren Studienweg zu besprechen.

Vergabe von Stipendien

Alle, die einen Studienplatz nach dem Gesetz zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Hessen (GHVÖG) erhalten haben und damit ein öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis mit dem Land Hessen eingegangen sind, können künftig einen finanziellen Zuschuss zum Studium beantragen. Das regelt die Verordnung über die Vergabe von Stipendien nach dem GHVÖG (LArztStipV HEÖffnet sich in einem neuen Fenster). Als weitere Voraussetzungen müssen dafür nachweislich erfüllt sein:

  • Erfolgreiches Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1) und
  • durchgängige Teilnahme am Schwerpunktcurriculum der Ausbildungsuniversität.

Das Stipendium wird längstens für acht Semester gewährt und beläuft sich auf einen festen Semesterzuschuss von je 1.000 Euro. Weitere Informationen zur Antragstellung werden rechtzeitig auf dieser Seite abrufbar sein.

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