Sie gehören zum ausgewählten Bewerbungskreis und haben mit dem Land Hessen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. Dann sind Sie hier richtig.
Soweit es Ihr Studium betrifft, etwa Immatrikulation, Schwerpunktcurriculum, Vorkurse, Stundenpläne, Studieninhalte, Auslandssemester, Studienplatztausch etc., wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Universität. Sie ist für sämtliche Belange Ihres Studiums zuständig.
Manches betrifft indes nicht nur das Studium, sondern ist überdies vertragsrelevant (Stichwort: Informations- und Mitwirkungspflichten gegenüber dem Land Hessen).
Wichtig ist dabei für uns zunächst, dass Ihre persönlichen Daten und Kontaktinformationen immer aktuell sind. Bei etwaigen Änderungen können Sie uns gerne eine formlose E-Mail an studienplatzquote@hlfgp.hessen.de senden. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass ein E-Mail-Versand unverschlüsselt erfolgt und geben Ihr Geburtsdatum an, damit wir Sie zweifelsfrei identifizieren können. Alternativ können Sie gerne den Vordruck unten auf dieser Seite verwenden.
Bei Fragen zu Ihren vertraglichen Pflichten sprechen Sie uns gerne an. Ebenso nehmen wir Ihre Studien- und Prüfungsnachweise entgegen. Verändert sich Ihre persönliche Lebenslage und könnte beispielsweise zu einer Verzögerung oder einer Unterbrechung des Studiums führen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, um Ihren weiteren Studienweg zu besprechen.