Wenn Sie in Deutschland einen reglementierten akademischen Gesundheitsberuf als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Apothekerin/Apotheker ausüben möchten, brauchen Sie dafür eine gültige Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis.
Bitte beachten Sie, dass sich das Anerkennungsverfahren ihres Abschlusses unterscheidet, je nachdem ob er aus einem Drittstaat oder den EU-/EWR-Staaten und der Schweiz stammt. Die folgenden Informationen beziehen sich auf einen Abschluss in den EU-/EWR-Staaten und der Schweiz. Wenn Sie in Hessen tätig werden möchten, ist die zuständige Behörde das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Im Folgenden finden Sie Kontaktmöglichkeiten, wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben. Wir bitten Sie, von Statusfragen zu Ihrem Antrag abzusehen. Leider können wir keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags per Telefon oder E-Mail geben. Dies dient dem Schutz Ihrer Daten und der Einhaltung unserer internen Abläufe. Wenn Sie die Unterlagen als Einschreiben oder Paket versandt haben, erhalten Sie über den Sendestatus der Post die Gewissheit, dass die Unterlagen eingegangen sind.