Ärztin mit einer Mitarbeiterin mit einem Tablet-PC im Hintergrund

Approbation und Berufserlaubnisse EU / EWR / Schweiz

Wenn Sie in Deutschland einen reglementierten akademischen Gesundheitsberuf als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Apothekerin/Apotheker ausüben möchten, brauchen Sie dafür eine gültige Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis. 

Bitte beachten Sie, dass sich das Anerkennungsverfahren ihres Abschlusses unterscheidet, je nachdem ob er aus einem Drittstaat oder den EU-/EWR-Staaten und der Schweiz stammt. Die folgenden Informationen beziehen sich auf einen Abschluss in den EU-/EWR-Staaten und der Schweiz. Wenn Sie in Hessen tätig werden möchten, ist die zuständige Behörde das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Im Folgenden finden Sie Kontaktmöglichkeiten, wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben. Wir bitten Sie, von Statusfragen zu Ihrem Antrag abzusehen. Leider können wir keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags per Telefon oder E-Mail geben. Dies dient dem Schutz Ihrer Daten und der Einhaltung unserer internen Abläufe. Wenn Sie die Unterlagen als Einschreiben oder Paket versandt haben, erhalten Sie über den Sendestatus der Post die Gewissheit, dass die Unterlagen eingegangen sind.

Kontaktmöglichkeiten

Je nach dem, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Antrag gestellt haben, kontaktieren Sie bitte die im Folgenden angegebene Stelle.

Haben Sie eine Berufsqualifikationen in den EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz erlangt und einen Antrag auf Approbation vor dem 1.9.2025 beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege gestellt? 
Wenn das zutrifft, so nutzen Sie bitte für allgemeine Anliegen, Rückmeldungen oder Hinweise unser Webformular.

Haben Sie eine Berufsqualifikationen in den EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz erlangt und einen Antrag auf Approbation nach dem 1.9.2025 beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege gestellt?

Wenn das zutrifft, so nutzen Sie bitte für allgemeine Anliegen, Rückmeldungen oder Hinweise das folgende Funktionspostfach: Approbationen2025@hlfgp.hessen.de

Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, geben Sie bitte unbedingt in der Betreffzeile ausschließlich den Begriff EU (ohne Anführungszeichen) an. Anfragen für Erstanträge, welche vor dem 1.9.2025 eingingen, können nicht berücksichtigt werden.

Sind Sie Arbeitgeber/ Arbeitgeberin und habe eine konkrete Frage zu Ihrem Bewerber/ Ihrer Bewerberin?

Mit einer unterschriebenen Vollmacht der Antragstellerin/des Antragsstellers wenden Sie sich bitte per Mail an die Dezernatsleitung, Herrn Dr. Laux: dieter.laux@hlfgp.hessen.de . Ohne Vollmacht (Original mit Unterschrift des Antragstellers) kann keine Auskunft erteilt werden.

Die Antragstellung ist nur auf schriftlichen Antrag und nicht per E-Mail möglich. Zuständig für die Bearbeitung Ihres Approbationsantrags bei Abschluss in den EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz ist, sofern Sie in Hessen als Ärztin/Arzt arbeiten wollen, das HLfGP. Bitte schicken Sie Ihre Antragsunterlagen an:

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
Dezernat IV.2
Außenstelle Frankfurt
Lurgiallee 10
60439 Frankfurt am Main

Bitte senden Sie den Antrag zusammen mit den vier erforderlichen Anlagen ein. Zusätzlich müssen weitere Unterlagen beigefügt werden. Mithilfe der Anlage 1 können Sie prüfen, ob Sie alle notwendigen Dokumente vollständig zusammengestellt haben.
Bitte beachten Sie: Unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags.

Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Formulare für Ihre Antragstellung. Sie können diese am Computer ausfüllen, anschließend ausdrucken, unterschreiben und per Post versenden.

Antrag auf Approbation und/oder Berufserlaubnis als Ärztin/ Arzt mit Abschluss in EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz.

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