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Pflegeassistenzgesetz

Neues Gesetz zur Pflegefachassistenz geplant

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein neues Gesetz beschlossen.
Es geht darum, die Ausbildung für Pflegefachassistenten in ganz Deutschland einheitlich zu regeln.

Was bringt das neue Gesetz?

  • Es wird der Ausbildungsberuf „Pflegefachassistenz“ geschaffen, der bundesweit gleich ist.
  • Die Ausbildung dauert 18 Monate und findet sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege statt.
  • Für die Ausbildung wird ein Hauptschulabschluss benötigt. Ohne Hauptschulabschluss ist eine Zulassung mit Zustimmung der Pflegeschule möglich.
  • Die Auszubildenden erhalten während der Ausbildungszeit eine Ausbildungsvergütung.
  • Die Kosten für die Ausbildung werden von den Bundesländern und anderen Beteiligten getragen.
  • Wer seine Pflegeausbildung im Ausland gemacht hat, kann diese leichter anerkennen lassen.
  • Die neue Ausbildung startet ab dem 1. Januar 2027. Alle vor diesem Datum begonnene Ausbildungen können beendet werden.

Warum ist das wichtig?

Die Zahl der Menschen, die Pflege brauchen, steigt stark an. Gleichzeitig gehen viele Pflegekräfte in Rente.
Deshalb braucht es mehr gut ausgebildete Pflegekräfte, auch Pflegefachassistenten. 
Sie helfen den Pflegefachkräften und übernehmen wichtige Aufgaben in der Pflege.
Der Gesetzesentwurf wird jetzt weiter geprüft und im Bundestag beraten.

Kontakt

Team der Ausbildungsfinanzierung Pflegeberufe

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Postfach 120142
64238 Darmstadt

Das Team der Ausbildungsfinanzierung Pflegeberufe hat seinen Sitz in Gießen

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