Ärztin misst Blutdruck ihres Patienten

Approbation und Berufserlaubnisse - Abschluss in einem Drittstaat

Wenn Sie in Deutschland einen reglementierten akademischen Gesundheitsberuf als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Apothekerin/Apotheker ausüben möchten, brauchen Sie dafür eine gültige Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis. 

Bitte beachten Sie, dass sich das Anerkennungsverfahren Ihres Abschlusses unterscheidet, je nachdem ob er aus einem Drittstaat oder den EU-/EWR-Staaten und der Schweiz stammt. Die folgenden Informationen beziehen sich auf einen Abschluss in einem Drittstaat. Wenn Sie in Hessen tätig werden möchten, ist die zuständige Behörde das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Im Folgenden finden Sie Kontaktmöglichkeiten, wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben. Wir bitten Sie, von Statusfragen zu Ihrem Antrag abzusehen. Leider können wir keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags per Telefon oder E-Mail geben. Dies dient dem Schutz Ihrer Daten und der Einhaltung unserer internen Abläufe. Wenn Sie die Unterlagen als Einschreiben oder Paket versandt haben, erhalten Sie über den Sendestatus der Post die Gewissheit, dass die Unterlagen eingegangen sind.

Kontaktmöglichkeiten

Je nach dem, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Antrag gestellt haben, kontaktieren Sie bitte die im Folgenden angegebene Stelle.

Haben Sie eine Berufsqualifikation in einem Drittstaat erlangt und einen Antrag auf Approbation und Berufserlaubnis bereits vor dem 01.04.2025 beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege gestellt?

Wenn das zutrifft, so nutzen Sie bitte für Fragen, Anliegen, Rückmeldungen oder Hinweise unser Webformular.

Haben Sie eine Berufsqualifikation in einem Drittstaat erlangt und einen Antrag auf Approbation und Berufserlaubnis nach dem 01.04.2025 gestellt?

Wenn das zutrifft, ist das Pflegequalifizierungszentrum Hessen (PQZ) Ihr Ansprechpartner. Alle Erstanträge auf Approbation oder Berufserlaubnis in Hessen für Antragstellende aus Nicht-EU-Staaten werden seit dem 01.04.2025 zunächst vom PQZ gesichtet. Das PQZ-Team hilft telefonisch gern bei Fragen zur Vervollständigung Ihrer Unterlagen.

Servicetelefon: +49 611 3259 1499

Dienstag bis Donnerstag zwischen 9 und 12 Uhr

Sind Sie Arbeitgeber/ Arbeitgeberin und habe eine konkrete Frage zu Ihrem Bewerber/ Ihrer Bewerberin?

Mit einer unterschriebenen Vollmacht der Antragstellerin/des Antragsstellers wenden Sie sich bitte per Mail an die Dezernatsleitung, Herrn Dr. Laux: dieter.laux@hlfgp.hessen.de . Ohne Vollmacht (Original mit Unterschrift des Antragstellers) kann keine Auskunft erteilt werden.

Neuanträge

Die Antragstellung ist nur auf schriftlichen Antrag und nicht per E-Mail möglich. Da alle Erstanträge auf Approbation oder Berufserlaubnis in Hessen für Antragstellende aus Nicht-EU-Staaten seit dem 1. April 2025 zunächst vom Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) Hessen gesichtet werden, schicken Sie Ihre Antragsunterlagen bitte an folgende Anschrift:

Pflegequalifizierungszentrum Hessen
Team akademische Heilberufe
Zu den Sandbeeten 5
35043 Marburg

Es ist erforderlich, dass Sie den Antrag und zusätzlich

  • 5 Anlagen (Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/ Zahnärzte)
  • 4 Anlagen (Apothekerinnen/ Apotheker)

versenden.

Außerdem sind diverse Unterlagen erforderlich. Mit der Anlage 1 können Sie überprüfen, ob Sie zusätzlich zum Antrag an alles gedacht haben. Zusätzlich sind diverse Nachweise erforderlich. 

ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

Ärztin in einem Krankenhaus unterhält sich mit einem Patienten

ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE

Zahnarzt behandelt Patienten auf dem Zahnarztstuhl

APOTHEKERINNEN UND APOTHEKER

Apotheker zeigt erklärt eine Kundin im Stehen ein Medikament und hat eine Schachtel Tabletten in der Hand
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