Eine Gruppe multiethnischer Studenten, die ihren Abschluss feiern, indem sie Mützen in die Luft werfen.

Staatliche Anerkennung

von im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe

Lesedauer:3 Minuten

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege ist in Hessen für die staatliche Anerkennung folgender ausländischer Gesundheitsfachberufe zuständig:

  • Anästhesietechnische Assistent/in/Operationstechnische Assistent/in
  • Desinfektor/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Hygienekontrolleur/in
  • Hebamme/Entbindungshelfer
  • Logopäde/in
  • Masseur/in und medizinische Bademeister/in
  • Medizinische Dokumentar/in
  • Medizinische Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik
  • Medizinische Technologinnen und Technologen für Radiologie
  • Medizinische Technologinnen und Technologen für Funktionsdiagnostik
  • Medizinische Technologinnen und Technologen für Veterinärmedizin
  • Notfallsanitäter/in
  • Orthoptist/in
  • Pharmazeutisch-technische Assistent/in
  • Physiotherapeut/in
  • Podologe/in

Informationen zu den Pflegeberufen (Gesundheits- und Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Altenpflegehilfe) – finden Sie unter:

Um einen Antrag auf die staatliche Anerkennung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung zu stellen, muss die antragstellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) in Hessen haben oder mangels Wohnsitz nachweisen, dass der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll. Zur Begründung der Zuständigkeit des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Ist bereits ein Wohnsitz oder ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland vorhanden, ist der Antrag bei der dort zuständigen Behörde zu stellen.

Informationen zu den Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung in den Gesundheitsfachberufen (Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung), den erforderlichen Unterlagen sowie Formulare finden Sie unter:

Unter den nachstehenden Links finden Sie Informationen rund um das Anerkennungsverfahren und dem Aufenthalt in Deutschland:

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