Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

HLfGP genehmigt neuen Landesbasisfallwert für 2024

Das zum 1. Januar 2023 neugegründete Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) hat erstmalig als zuständige Landesbehörde am 31. Januar den Landesbasisfallwert 2024 genehmigt. Dieser Wert gilt als wichtige Grundlage für die Preise von Krankenhausleistungen und soll vor allem dazu dienen, die voraussichtliche allgemeine Kostenentwicklung zu berücksichtigen.

„Der Landesbasisfallwert steigt um 5,24 Prozent. Damit erhöht sich die Vergütung der hessischen Krankenhäuser gegenüber dem Vorjahr um rund 232 Millionen Euro“, teilte HLfGP-Präsidentin Regine Bresler mit. „In herausfordernden Zeiten für Krankenhäuser bietet die Vereinbarung zwischen der Hessischen Krankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Sozialversicherungsträger den Krankenhäusern Planungssicherheit für das kommende Jahr und gewährleistet eine hochwertige stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten in Hessen.“

Der Landesbasisfallwert wird zwischen der Hessischen Krankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Sozialversicherungsträger vereinbart und bestimmt den Basispreis für jede einzelne Krankenhausleistung im Jahr 2024. Er beträgt 4.203 Euro ohne und 4.207,39 Euro mit Ausgleichszahlungen für Vorjahre. Da die Einigung auf den Landesbasisfallwert erst im Januar erfolgte und er somit erst zum 1. Februar 2024 genehmigt werden konnte, werden die Ausgleichszahlungen auf 11 statt auf 12 Monate verteilt; damit erhöht er sich auf 4.226,81 Euro.

Mit dem Landesbasisfallwert werden die Preise der sogenannten Fallpauschalen für die Behandlung im Krankenhaus berechnet. Ralf Schetzkens, zuständiger Abteilungsleiter des HLfGP, erklärt hierzu: „Jeder Patientenfall ist individuell, wird aber nicht so abgerechnet:  Eine individuelle Vergütung erhalten die Krankenhäuser seit 2004 nicht mehr, sondern sogenannte DRG-Fallpauschalen. DRG steht dabei für Diagnosis Related Groups und wird mit diagnosebezogene Fallgruppen übersetzt.“

Zur Berechnung der DRG-Fallpauschalen benötigt man, neben dem Landesbasisfallwert, die sogenannte Bewertungsrelation: Diese ist – abhängig vom Aufwand – für jede Behandlungsform unterschiedlich. Die Bewertungsrelationen werden jährlich vom Institut für Entgeltsystem im Krankenhaus ermittelt und im Fallpauschalenkatalog auf Bundesebene veröffentlicht. Der Preis einer DRG-Fallpauschale berechnet sich also wie folgt: Die Bewertungsrelation wird mit dem Landesbasisfallwert multipliziert.

Kerstin Teuscher, HLfGP-Expertin für die Finanzierung von Krankenhäusern, erläutert die Berechnung an einem Beispiel: „Eine natürliche Geburt ohne Komplikationen wird in diesem Jahr mit einer Bewertungsrelation von 0,542 Punkten belegt. Diese ist zu multiplizieren mit dem Landesbasisfallwert inklusive Ausgleiche in Höhe von 4.226,81 Euro. Also erhalten die hessischen Krankenhäuser ab dem 1. Februar dafür eine Vergütung in Höhe von 2.290,93 Euro.“ Mit diesem Betrag werden sämtliche Behandlungskosten des Krankenhausaufenthaltes abgedeckt, also Personal-, Sach- und Infrastrukturkosten. Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser werden gesondert über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget finanziert. Zudem gibt es noch krankenhausindividuelle Zu- und Abschläge.

Aus dem Landesbasisfallwert und der Summe der effektiven Bewertungsrelationen ergibt sich 2024 ein Ausgabevolumen für alle Krankenhäuser in Hessen von rund 4,66 Milliarden Euro. 

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