Damit Ihnen die Berufserlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Diese Kenntnisse können Sie durch bestimmte Sprachzertifikate nachweisen. Die vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege akzeptieren Sprachnachweise finden sie hier:
Ausländische Abschlüsse
Sprachnachweise bei Anerkennungsverfahren im Pflege- und Gesundheitsberuf
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