Damit Ihnen die Berufserlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Diese Kenntnisse können Sie durch bestimmte Sprachzertifikate nachweisen. Die vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege akzeptieren Sprachnachweise finden sie hier:
Ausländische Abschlüsse
Sprachnachweise bei Anerkennungsverfahren im Pflege- und Gesundheitsberuf
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Welche Sprachnachweise muss ich bei einem Pflege-Anerkennungsverfahren vorlegen?
Auf unserer Seite Anerkennung internationaler Pflegeabschlüsse - Antrag und Anerkennungsverfahren | HLfGP.hessen.de finden Sie in den FAQ, Frage 13, alle Sprachnachweise, die akzeptiert werden.