Hinweise für internationale Pflegefachpersonen
Im Land Hessen ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege für die staatliche Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen und Studiengängen in der Pflege zuständig. Wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie hier Ihren Anerkennungsantrag stellen:
- Sie üben Ihren Beruf bereits in Hessen aus.
- Sie wohnen und arbeiten noch nicht in Deutschland, möchten aber den Beruf in Hessen ausüben.
- Sie wohnen in Hessen, es besteht noch kein Beschäftigungsverhältnis, aber Sie beabsichtigen in Hessen Ihren Beruf auszuüben.