Rückansicht von Absolventen mit Hüten

Anerkennung internationaler Pflegeabschlüsse

Im Land Hessen ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege für die Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen und Studiengängen in der Pflege zuständig. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Anerkennungsverfahren und zur Durchführung von Anpassungsmaßnahmen (Anpassungslehrgängen und Kenntnisprüfungen).

Themen

Hinweise für internationale Pflegefachpersonen

Im Land Hessen ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege für die staatliche Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen und Studiengängen in der Pflege zuständig. Wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie hier Ihren Anerkennungsantrag stellen:

  • Sie üben Ihren Beruf bereits in Hessen aus.
  • Sie wohnen und arbeiten noch nicht in Deutschland, möchten aber den Beruf in Hessen ausüben.
  • Sie wohnen in Hessen, es besteht noch kein Beschäftigungsverhältnis, aber Sie beabsichtigen in Hessen Ihren Beruf auszuüben.

 

Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie in den folgenden Merkblättern: 

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte den Anerkennungsantrag

FAQ Anerkennungsverfahren

Falls Sie Hilfe in Ihrem Anerkennungsverfahren und bei der Antragstellung benötigen, können Sie die Angebote unterschiedlicher Beratungsstellen nutzen. Für Information und Beratung von internationalen Pflegepersonen steht im Land Hessen vor allem das Pflegequalifizierungszentrum (PQZ Hessen) zur Verfügung (PQZ Hessen (pqz-hessen.de)Öffnet sich in einem neuen Fenster) Weitere Beratungsstellen finden Sie hier. 

Um den Antrag auf Anerkennung Ihres Abschlusses zu stellen, nutzen Sie bitte das Antragsformular. 

Füllen Sie bitte auch den Lebenslauf aus.

Den Anerkennungsantrag senden Sie bitte an folgende Adresse:

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Postfach 11 03 52

64218 Darmstadt

Es kann sein, dass Sie in Ihrem Anerkennungsverfahren einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung erfolgreich absolvieren müssen, um eine Anerkennung zu erhalten. Hinweise zum Anpassungslehrgang und zur Kenntnisprüfung finden Sie im Merkblatt (siehe oben) und im Bescheid, den Sie in Ihrem Anerkennungsverfahren vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege erhalten werden. Anpassungslehrgänge und Kenntnisprüfungen können Sie bei den Einrichtungen absolvieren, die Sie in der folgenden Liste:

Damit Ihnen die Berufserlaubnis im Pflegeberuf erteilt werden kann, müssen Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Diese Kenntnisse können Sie durch bestimmte Sprachzertifikate nachweisen. Die vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege akzeptieren Sprachnachweise finden sie hier. 

Hinweise für Pflegeschulen und Arbeitgeber

Arbeitgeber und Pflegeschulen im Land Hessen sind wichtige Akteurinnen und Akteure bei der erfolgreichen Gestaltung von Anerkennungsverfahren – vor allem bei der Durchführung von Anpassungsmaßnahmen (Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung). Den folgenden Dokumenten können Sie wichtige Informationen und Durchführungshinweise zur Ausgestaltung der Anpassungsmaßnahmen entnehmen: 

Downloads zur Durchführung von Anpassungslehrgängen

Die in der Durchführung von Anpassungsformaten ggf. erforderlichen Dokumente finden Sie hier (in Ergänzung zu den Erläuterungen in den Durchführungshinweisen):

Downloads zur Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen

Kontakt

Sollten Sie Rückfragen zu den pflegeberuflichen Anerkennungsverfahren haben, steht Ihnen das Dezernat IV 3 Pflegeberufe zur Verfügung.

Dezernat IV 3 Pflegeberufe

  • Lukas Elias Best, Telefon: 0611 3259 1078
  • Lukas Hofmann, Telefon: 0611 3259 1088
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