Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege beschleunigt durch reduzierte Prüfaufwände und praxisnahe Maßnahmen Eingliederung in den hessischen Arbeitsmarkt
Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) hat im Jahr 2025 1.474 international qualifizierten Pflegefachpersonen, die einen pflegeberuflichen Abschluss im Ausland erworben haben, die Berufserlaubnis im Pflegeberuf in Hessen erteilt. Die Anerkennung des Berufsabschlusses ist notwendig, um als qualifizierte Pflegefachperson in Deutschland arbeiten zu können. In der überwiegenden Mehrheit absolvierten international qualifizierte Pflegefachpersonen im Rahmen ihres Anerkennungsverfahrens eine sogenannte Ausgleichsmaßnahme, also einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung. „Die Zahlen zeigen, wie bedeutsam die Arbeitsmigration internationaler Pflegefachpersonen für die Gesundheitsversorgung in Hessen ist“, erklärte HLfGP-Präsidentin Regine Bresler. Damit setzt sich ein Trend fort, der seit mehreren Jahren anhält: So wurden im Land Hessen von 2023 bis 2025 insgesamt mehr als 4.600 international qualifizierten Pflegefachpersonen eine Berufserlaubnis im Pflegeberuf aufgrund einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung erteilt.
Antragstellende kommen aus über 90 Ländern
Die Herkunft der internationalen Pflegefachpersonen, die im Land Hessen arbeiten möchten, ist vielfältig: Menschen aus mehr als 90 unterschiedlichen Herkunftsstaaten haben im Jahr 2025 ihren Anerkennungsantrag gestellt. Dabei wandten sich vor allem Pflegefachpersonen aus Indien, der Türkei und den Philippinen an das HLfGP. Nur noch ein geringer Anteil kommt aus europäischen Nachbarstaaten.
Dem HLfGP kommt dabei die Aufgabe des behördlichen Anerkennungsverfahrens zu, in dessen Rahmen die Voraussetzungen zum Erteilen der Berufserlaubnis im Pflegeberuf geprüft und ggf. erforderliche Anpassungsmaßnahmen definiert werden. Wie dynamisch die Arbeitsmigration internationaler Pflegefachpersonen im Land Hessen ist zeigt sich bereits mit Blick auf die Anzahl der Anerkennungsverfahren, die das HLfGP begleitet: So stellten im Jahr 2025 3.128 international qualifizierte Pflegefachpersonen einen Antrag auf Anerkennung ihres Berufsabschlusses im Land Hessen (im Jahr 2010 waren dies nur 222 Anerkennungsanträge). Die Gründe dafür, dass nicht alle Personen ihr Anerkennungsverfahren nach Antragstellung erfolgreich weiterverfolgen bzw. absolvieren, sind vielschichtig und reichen unter anderem vom Abbruch des Anerkennungsverfahrens über Herausforderungen in der Bewältigung sprachlicher Barrieren bis hin zum Nicht-Bestehen von Prüfungen.
Fristgerechte Bearbeitung und praktikable Anpassungsmaßnahmen
Vor dem Hintergrund des hohen Handlungsdrucks im Bereich der Fachkräftesicherung in Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten hat das HLfGP seit Einführung des bundesrechtlichen Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020 die pflegeberuflichen Anerkennungsverfahren im Land Hessen neu strukturiert. Dabei wurde die Zielsetzung verfolgt, das Antragsverfahren digitaler zu gestalten, behördliche Prüfaufwände in der Antragsbearbeitung zu reduzieren und in einem partizipativen Prozess mit unterschiedlichen Akteuren (Pflegeschulen, Versorgungseinrichtungen) umsetzbare Anpassungsmaßnahmen zu etablieren. Digitalisierung, Standardisierung und praktikable Umsetzungen waren dabei zentrale Leitplanken.
„So haben wir erreicht, dass pflegeberufliche Anerkennungsanträge durch das HLfGP in der überwiegenden Mehrheit der Fälle fristgerecht bearbeitet und praktikable Anpassungsmaßnahmen umgesetzt werden können“, erklärte HLfGP-Präsidentin Bresler. Vor allem das Format des sogenannten „Anpassungslehrgangs“ nach dem Hessischen Rahmencurriculum für Anpassungslehrgänge, welcher berufliche Kompetenzentwicklung und betriebliche Integration ermöglicht, wurde derart konzipiert, dass dieser Lehrgang trotz gewachsener Anforderungen, die sich aus dem Pflegeberufegesetz für die pflegeberuflichen Anerkennungsverfahren ergeben, umsetzbar bleibt. Vielfältige Informations- und Austauschformate wurden seitens des HLfGP in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern angeboten, um Wissenstransfer zu ermöglichen. „Das HLfGP bringt sich darüber hinaus sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene aktiv in die Weiterentwicklung der pflegeberuflichen Anerkennungsverfahren ein“, erklärte Bresler abschließend.