Apothekerin Gaby Pfeiffer und HLfGP-Vizepräsident (komm.) Christof Diefenbach

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Apothekerin Gaby Pfeiffer zur ehrenamtlichen Pharmazierätin ernannt

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege setzt auf ehrenamtliche Unterstützung bei den künftig nach dem Arzneimittelgesetz vorgeschriebenen Regelbesichtigungen von rund 100 Apotheken im Vogelsbergkreis und im Landkreis Fulda.

Die in Bruchköbel (Main-Kinzig-Kreis) tätige Apothekerin Gaby Pfeiffer ist am gestrigen Donnerstag vom kommissarischen Vizepräsidenten des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege, Christof Diefenbach, für die Dauer von fünf Jahren zur ehrenamtlichen Pharmazierätin ernannt worden. Die Filialleiterin der Löwen-Apotheke in Bruchköbel wird künftig die nach dem Arzneimittelgesetz vorgeschriebenen Regelbesichtigungen von rund 100 Apotheken im Vogelsbergkreis und im Landkreis Fulda vornehmen. Hessen setzt seit vielen Jahren auf ehrenamtliche Unterstützung aus der Apothekerschaft, deren Einbindung sich bewährt hat. „Die für uns tätigen ehrenamtlichen Pharmazierätinnen und Pharmazieräte sind alle in einer öffentlichen Apotheke tätig und bringen daher aktuelle Erfahrungen aus der Praxis in die Inspektionstätigkeit ein“, betont Diefenbach. „Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und ein fundiertes Wissen über Gesetze und Rechtsvorschriften sind für ein erfolgreiches Arbeiten in dieser Funktion unerlässlich.“ Die Ernannte werde nun gemeinsam mit ihren derzeit 14 Kolleginnen und Kollegen weiterhin dazu beiträgt, den hohen Qualitätsstandard der Apotheken in Hessen zu erhalten.

Gaby Pfeiffer gehört zu dem Kreis von derzeit 15 Apothekerinnen und Apothekern, die in ganz Hessen für das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege ehrenamtlich tätig sind. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher überprüfen in den rund 1.400 hessischen Apotheken jeweils im Wechsel ehrenamtliche Kräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege, ob die arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

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