Hand einer Person, die Briefe in den Briefkasten einwirft

Bekanntmachung des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege

Wenn eine postalische Zustellung nicht möglich ist, werden über diese Seite Schreiben durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Zur Zeit liegen keine öffentlichen Bekanntmachungen vor.

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