Ärztin mit einer Mitarbeiterin mit einem Tablet-PC im Hintergrund

Approbation und Berufserlaubnisse EU / EWR / Schweiz

Wenn Sie in Deutschland einen reglementierten akademischen Gesundheitsberuf als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Apothekerin/Apotheker ausüben möchten, brauchen Sie dafür eine gültige Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis. 

Bitte beachten Sie, dass sich das Anerkennungsverfahren ihres Abschlusses unterscheidet, je nachdem ob er aus einem Drittstaat oder den EU-/EWR-Staaten und der Schweiz stammt. Die folgenden Informationen beziehen sich auf einen Abschluss in den EU-/EWR-Staaten und der Schweiz. Wenn Sie in Hessen tätig werden möchten, ist die zuständige Behörde das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Im Folgenden finden Sie Kontaktmöglichkeiten, wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben. Wir bitten Sie, von Statusfragen zu Ihrem Antrag abzusehen. Leider können wir keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags per Telefon oder E-Mail geben. Dies dient dem Schutz Ihrer Daten und der Einhaltung unserer internen Abläufe.

Kontaktmöglichkeiten

Je nach dem, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Antrag gestellt haben, kontaktieren Sie bitte die im Folgenden angegebene Stelle.

Haben Sie eine Berufsqualifikationen in den EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz erlangt und einen Antrag auf Approbation vor dem 1.9.2025 beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege gestellt? 
Wenn das zutrifft, so nutzen Sie bitte für allgemeine Anliegen, Rückmeldungen oder Hinweise unser Webformular.

Haben Sie eine Berufsqualifikationen in den EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz erlangt und einen Antrag auf Approbation nach dem 1.9.2025 beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege gestellt?

Wenn das zutrifft, so nutzen Sie bitte für allgemeine Anliegen, Rückmeldungen oder Hinweise das folgende Funktionspostfach: Approbationen.Ausland@hlfgp.hessen.de

Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, geben Sie bitte unbedingt in der Betreffzeile ausschließlich den Begriff EU (ohne Anführungszeichen) an. Anfragen für Erstanträge, welche vor dem 1.9.2025 eingingen, können nicht berücksichtigt werden.

Den Antrag auf Approbation können Sie ab sofort digital stellen. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren. Dort können Sie die erforderlichen Angaben eingeben. 

Halten Sie vor dem Start Ihres Online-Antrags alle erforderlichen Angaben und Nachweisdokumente bereit. Ein Zwischenspeichern und späteres Weiterbearbeiten des Antrags ist noch nicht möglich. 

Bitte lesen Sie auch die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch. Beachten Sie, dass Sie in Hessen nur dann einen Antrag stellen können, wenn nicht bereits parallel ein Antrag von Ihnen in einem anderen Bundesland bearbeitet wird.

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