Die Präsidentin des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege (HLfGP), Regine Bresler, hat die Apothekerinnen Dr. Franziska Kleinert und Natalie Christiane Stein zu Pharmazierätinnen ernannt. Sie werden im Rahmen dieses Ehrenamtes in den kommenden fünf Jahren zahlreiche Apotheken besichtigen.
Ehrenamtliche Pharmazierätinnen und -räte leisten mit ihrer fachlichen Kompetenz und ihrem Einsatz einen wesentlichen Beitrag zur Überwachung der öffentlichen Apotheken in Hessen. Sie überprüfen beispielsweise, ob Arzneimittel ordnungsgemäß gelagert werden, ob das Personal die Berechtigung für die Berufsausübung hat oder das Verfallsdatum von Medikamenten überschritten ist. Was konkret zu ihrem Wirkungsbereich gehört, steht im deutschen Arzneimittelgesetz und in der Apothekenbetriebsordnung.
"Umfangreiche Erfahrungen aus der eigenen Praxis"
Franziska Kleinert leitet seit 2022 die Marien-Apotheke Dr. Kleinert in Königstein. Als Pharmazierätin überwacht sie Apotheken im Main-Kinzig-Kreis und in der Stadt Mühlheim am Main.
Natalie Stein ist zuständig für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Sie ist seit 2018 Inhaberin der Kur-Apotheke in Grasellenbach.
„Unsere ehrenamtlichen Pharmazierätinnen und -räte bringen nicht nur ihre fachliche Expertise und umfangreiche Erfahrung aus der eigenen Praxis ein, sondern tragen durch den Austausch mit ihren Kolleginnen und Kollegen wesentlich zur hohen Qualität der hessischen Apotheken bei. Ihr Engagement ist unverzichtbar, um eine verlässliche und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung in Hessen sicherzustellen“, erklärte HLfGP-Präsidentin Bresler.
Die Apothekenüberwachung ist zwar eine staatliche Aufgabe. Seit vielen Jahren setzt das Land Hessen jedoch auf ehrenamtliche Unterstützung aus der Apothekerschaft, deren Einbindung sich bewährt hat. Kleinert und Stein gehören zu dem Kreis von derzeit 16 Apothekerinnen und Apothekern, die für das HLfGP ehrenamtlich tätig sind. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wird in den rund 1300 hessischen Apotheken jeweils im Wechsel von den ehrenamtlichen Kräften und von Beamtinnen und Beamten des Landesamtes überprüft, ob die arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.